Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

23.06.2003
Zahnersatz jetzt privat versichern?
Gesetzliche Regelung vorerst abwarten - auf Vergleiche nicht verzichten

Die täglich neuen und am Folgetag wieder geänderten Vorschläge zur Gesundheitsreform von Regierung und Opposition verunsichern die Bürger. Sachsens Verbraucherschützer raten in der derzeitigen Situation dazu, nicht voreilig private Ergänzungsversicherungen abzuschliessen, sondern erst die endgültigen gesetzlichen Regelungen abzuwarten.

Einige findige Versicherungsvertreter schreiben schon heute Verbraucher an und werben für den Abschluss einer Zahnersatz-Ergänzungsversicherung. Diese privaten Versicherungen zahlen je nach Tarif zusätzlich zur kassenärztlichen Erstattung 20 oder 30 Prozent der Zahnarzt-Kosten, so dass insgesamt eine Kostenübernahme von 80 bis 90 Prozent erreicht wird.
In der öffentlichen Diskussion heisst es nun auch, den Zahnersatz gänzlich aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu nehmen. Doch erst wenn eine solche Entscheidung endgültig gefallen sein sollte, bedarf es einer ausreichenden alternativen Privatvorsorge.

Derzeit eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, ist nach Meinung der sächsischen Verbraucherschützer nicht wirklich notwendig. Damit werden keine Leistungen versichert, die Betroffene “ruinieren” könnten, wenn der Schadensfall eintritt. Eine Brücke zum Ersatz eines Zahnes kostet heute zum Beispiel um die 750 €. Wer seine Zähne pflegt, regelmäßig zur Vorsorge geht und sich obendrein gesund ernährt, wird in der Regel erst im höheren Lebensalter Zahnersatz benötigen. Bis dahin ist genug Zeit, entsprechende Rücklagen zu bilden.

Wer für Zahnersatz dennoch eine Ergänzungsversicherung abschliessen möchte, sollte sich vorab von den sächsischen Verbraucherschützern einen Anbieter- und Leistungsvergleich erstellen lassen. Die Tarife unterscheiden sich auch hier. In so manchem Kleingedruckten sind dabei Nachteile versteckt. So ist beispielsweise eine Kostenersattung für Keramikverblendungen bei Weitem nicht für alle Zähne vorgesehen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15602A.html