Auch bei der Verbraucherzentrale Sachsen mehren sich Verbraucherbeschwerden, wonach wechselwillige Versicherte bei ihrer alten Kasse gekündigt, den Aufnahmeantrag zu einer neuen Kasse geschickt haben und dann von dieser nichts mehr hörten.
Zum Beispiel die Taunus BKK mit Sitz in Aarbergen informierte Sachsens Verbraucherzentrale auf Anfrage, dass man derzeit täglich daran arbeite, den Service und vor allen Dingen die telefonische Erreichbarkeit zu verbessern. Es sei momentan schwierig, zuständige Sachbearbeiter telefonisch zu erreichen, da die Leitungen immer besetzt seien. Alle Mitarbeiter seien zur Zeit mit Anrufen sehr stark überlastet, da es momentan täglich 250.000 Telefonate gäbe. Neuaufnahmen seien jedoch entgegen anderslautenden Informationen nach wie vor bei der Taunus BKK möglich.
"Verbraucher erwarten allerdings", so die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich, "dass ein Krankenkassenwechsel reibungslos verläuft und die Versicherten nicht mit Problemen konfrontiert werden." Immerhin sind lt. Stiftung Warentest für Angestellte mit hohem Bruttoeinkommen (über 3450 €) beim Wechsel von einer teuren Kasse zu einer preiswerten ca. 60 € Ersparnis pro Monat erzielbar. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält unter der Faxabruf-Nr. 01905 55 3110 154 (0,62 €/Min.) einen Beitragsvergleich der für Sachsen geöffneten gesetzlichen Krankenkassen bereit.
"Selbst wenn nach einer Kündigung bei der bisherigen Kasse keine Versicherungslücke entstehen kann, weil man auch bei Verzögerungen durch den neuen Anbieter automatisch in die alte Mitgliedschaft zurückfällt, darf man mit wechselwilligen Neukunden so nicht umgehen", sagt Bettina Dittrich. "Der Ärger von Patienten, die man derart warten lässt, ist berechtigt und sollte schnell Anlass zur Änderung bieten".
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