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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

25.06.2003
Ab 01. Juli 2003: Neue Regelungen für den Geldtransfer in die EU
Grenzüberschreitende Überweisungen dürfen nicht mehr teurer als Inlandsüberweisungen sein

Die Umsetzung einer EU-Verordnung zum 01. Juli 2003 bringt auch den sächsischen Verbrauchern finanzielle Vorteile. Künftig werden Überweisungen innerhalb der Euroländer preisgünstiger.

Auslandsüberweisungen sind heute keine Seltenheit mehr. So wird auf diesem Weg zum Beispiel das Ferienhaus in Dänemark bezahlt, eine Rechnung für den Kauf einer Ware in Belgien beglichen oder dem Sohn, welcher für ein Schuljahr in Frankreich weilt, eine Finanzspritze gegeben. Bisher waren Auslandsüberweisungen aber oft mit Ärger über teure Bankenentgelte verbunden. Kosten zwischen 7 und 15 € gehörten zum Alltag. Dafür ernteten die Bankhäuser nicht nur von ihren Kunden und den Verbraucherschützern, sondern auch von der Politik Kritik. Ziel der Europäischen Union ist es nun, die Preise für solche Überweisungen zu senken. Ab 01. Juli 2003 dürfen die Geldinstitute für grenzüberschreitende Euro-Überweisungen bis 12.500 € im Euro-Raum höchstens so viel berechnen wie für Inlandsüberweisungen. Im Ergebnis dessen haben bereits verschiedene Bankhäuser Preissenkungen angekündigt.

Wer mehr über Bankenentgelte oder auch über die Abwicklung einer Auslandsüberweisung wissen will, kann sich Rat bei den sächsischen Verbraucherschützern holen. Neben der persönlichen Beratung in einer der Beratungsstellen vor Ort bietet sich dafür auch die telefonische Beratung an. Diese steht montags, mittwochs und donnerstags zwischen 10.00 und 16.00 Uhr unter der Rufnummer 0190 79 777 2 (1,24 €/Min) zur Verfügung .


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15677A.html