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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

30.06.2003
Angst um die Lebensversicherung
Sachsens Verbraucherschützer raten, was zu tun ist

Ob es sinnvoll ist, einen laufenden Lebensversicherungsvertrag mit der in Finanznot geratenen Mannheimer Lebensversicherung AG zu kündigen oder nicht, hängt vom Einzelfall ab. Zu beachten sind etwa die bisherige und künftige Laufzeit des Vertrages, der Gesundheitszustand, die Ankopplung einer Berufsunfähigkeitsversicherung und der aktuelle Rückkaufswert.

Seit bekannt ist, dass die Mannheimer Lebensversicherung AG (nicht zu verwechseln mit der Hamburg-Mannheimer Lebensversicherung AG) vor dem Aus steht, wenden sich immer mehr beunruhigte Versicherungsnehmer an die Verbraucherschützer. Sie wollen wissen, wie sie sich jetzt verhalten sollen.

Zunächst sollten die Versicherten wissen, dass ihre Verträge voll wirksam, d.h. mit allen Rechten und Pflichten bestehen bleiben. Die 2002 von der Versicherungsbranche für solche Zwecke neu gegründete Auffanggesellschaft Protektor AG wird sämtliche Verträge übernehmen und sie unverändert fortführen. Das gilt auch für die privaten Renten- und die Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherungen. Allerdings dürfen die Betroffenen zumindest für die nächste Zeit nur mit dem garantierten Zins auf die Lebens- und Rentenversicherung rechnen. Dieser liegt bei Verträgen, die bis zum 30.06.2000 abgeschlossen wurden, bei 4 Prozent pro Jahr. Für später unterzeichnete Verträge liegt der Garantiezins nur noch bei 3,25 Prozent. Dieser Zins wird allerdings nicht auf die gesamte Einzahlung des Versicherungsnehmers gewährt, sondern nur auf den Sparanteil. Der verbleibt, nachdem Risiko- und Verwaltungskosten abgezogen sind.

Bezüglich eines vorzeitigen Ausstieges aus laufenden Lebensversicherungen muss eine differenzierte Betrachtung vorgenommen werden. Eine Kündigung vor Vertragsablauf ist immer mit finanziellen Verlusten verbunden. Es ist die Frage zu beantworten, ob die finanziellen Nachteile bei einem Festhalten am Vertrag größer sein werden als bei einer Kündigung. Eine einfache Faustregel besagt, dass eine Beendigung von Verträgen, die erst seit sehr kurzer Zeit bestehen, eher in Betracht kommt, als ein Abbruch eines bereits lang laufenden Vertrages. Bei einer 5- bis 8-jährigen Laufzeit sollte genau nachgerechnet werden. Wer an seine Lebens- eine Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt hat, sollte mit einer Kündigung besonders vorsichtig sein. Sachsens Verbraucherschützer bieten zur Entscheidungsfindung ihre Hilfe an. Eine persönliche Beratung ist in allen 13 Beratungseinrichtungen möglich.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15770A.html