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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

03.07.2003
Mitspielen und in die Schuldenfalle tappen?
Verbraucherschützer sehen Gefahren bei Gewinnspielen im Fernsehen über Televotum-Nummern

Bei Gewinnspielen im Fernsehen sind besonders Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene, die viel Zeit vor dem Fernseher verbringen, in Gefahr. Leicht können sie erhebliche Summen Geld verspielen statt zu gewinnen, warnen Sachsens Verbraucherschützer.

Zwar wird auf dem Bildschirm angezeigt, wie viel jede Verbindung zu der angegebenen 0137-Nummer kostet. Dass aber auch gelöhnt werden muss, wenn nur eine Computer-Ansage ertönt wie etwa "Leider nicht gewonnen, versuchen Sie es noch einmal", ist vielen Anrufern nicht klar. Überdies verschweigt der Fernsehschirm bei manchen Gewinnspielen, dass die Telefonanlage nicht jedem, sondern beispielsweise nur jedem 25. Anrufer die Chance gibt, Lösungswort und Telefonnummer auf ein Tonband zu sprechen. Aus dessen Angaben wird am Ende ein einziger als Gewinner ermittelt. Wenn dann der Moderator unablässig dazu auffordert, anzurufen und sich den Gewinn zu holen, drücken manche Zuschauer mitunter eine ganze Stunde lang pro Minute zwei bis acht Mal auf die Wahlwiederholungstaste.

Damit kann jeder Anruf mit dem Kauf eines Loses verglichen werden. In diesem Beispiel kommen statistisch gesehen 24 Nieten auf 25 Anrufe. Wohl kaum jemand würde eine Stunde lang in einen Lostopf greifen und pro Minute zwei bis sechs Lose für z.B. je 49 Cent ziehen, nicht zuletzt, weil der Losverkäufer umgehend Bares sehen will. Doch das bargeldlose Zahlungs- und Inkassosystem der Televotum-Systeme und die Wahlwiederholungstaste am Festnetztelefon und am Handy machen so etwas spielend möglich, denn bezahlen muss man erst später. Das böse Erwachen kommt mit der nächsten Telefonrechnung. Oft reicht dann ein tatsächlich erzielter Gewinn von ein paar hundert Euro nicht aus, um die Telefonrechnung zu begleichen.

Die für solche Art Gewinnspiele immer häufiger verwendeten 0137-Telefonnummern sind eigentlich dafür gedacht, dass Zuhörer und Zuschauer bei Rundfunk- und Fernsehsendungen mitwirken können, sei es per telefonischer Stimmabgabe bei Meinungsumfragen oder per Durchschaltung von Anrufern zum Moderator oder zu Abfrageplätzen. Doch weil sich Netzbetreiber und Sender die Einnahmen aus den zustande gekommenen Verbindungen teilen, verlockt das dazu, die Televotum-Nummern als lukrative Geldquelle für derartige Gewinnspiele einzusetzen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15771A.html