"Du willst Dracula-Megamoviestar werden? Dann bist Du richtig beim Dracula-Filmcasting. Wir suchen Dich für einen Videoclip an der Seite von Graf Dracula."
So wirbt die SJG Projektentwicklung GmbH & Co. KG derzeit über Anzeigen in Tageszeitungen. Wer sich für die Antragsunterlagen interessiere, der müsse nur eine Schutzgebühr von 9,90 Euro auf die angegebene Konto-Nr. überweisen, den Zahlungsbeleg der Anforderung beifügen und solle dafür angeblich eine Urkunde erhalten, die gleichzeitig Eintrittskarte für die Casting-Party beim Endausscheid auf Schloss Dracula sei. Dort würden auch Presse, Funk und Fernsehen mit dabei sein.
Nach einer Meldung der Muldentaler Kreiszeitung von Anfang Juni rechnet der Initiator mit 40.000 bis 50.000 Interessenten, die sich um eine Superrolle oder eine der 30 bis 40 Nebenrollen bewerben.
"Das klingt nicht sehr seriös", so die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich. Schaut man sich die Homepage an, dann bleibt dort vieles im Dunkeln, nicht nur was die Farbgestaltung der Homepage unter www.dracula-casting.de betrifft, sondern auch inhaltlich. Dort heißt es zum Beispiel, dass man mit den Antragsunterlagen eine Urkunde erhält, die freien Eintritt zur Casting-Party ermöglicht, deren Eintrittspreis ansonsten 50 Euro beträgt. Es ist kaum anzunehmen, dass alle 40.000 bis 50.000 Interessenten, von denen man sich jeweils 9,90 Euro erhofft, zu dieser Party geladen werden. Dass es sich nur um eine Einladung für diejenigen handelt, die in die Endrunde gekommen sind, geht aus der Homepage zumindest nicht hervor. Fraglich ist auch, weshalb sich die Homepage auch bezüglich der Termine für das Casting und weiterer konkreter Angaben sehr bedeckt hält. Konkret ist dort lediglich die Kontoverbindung genannt, auf die die 9,90 Euro zu überweisen sind.
Bei lukrativen Nebenverdienstangeboten, hierzu zählen auch die Einladungen zu Casting-Veranstaltungen, wird generell davon abgeraten, vorab Gelder zu überweisen. Bei einer Investition von 9,90 Euro wird der Einzelne sicher darauf verzichten, den Rechtsweg zu beschreiten, um sich sein Geld zurückzuholen. Seine Erkenntnis lautet am Ende schlimmstenfalls nur: Außer Spesen nichts gewesen. Häufig ist auch gar nicht klar, ob es überhaupt möglich sein wird, dieses Geld wieder zurück zu bekommen – vielleicht hat sich Graf Dracula inzwischen ein anderes Projekt, in welches er die eingezahlten Gelder investiert, überlegt.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
