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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

09.07.2003
Plötzlich ohne Geld im Ausland
Verbraucherzentrale: Blitzüberweisung rettet Urlaubskasse

Wem im Auslandsurlaub Bargeld und Kreditkkarte gestohlen wurden, braucht Hilfe in der Not. Eine Möglichkeit, ganz schnell wieder “flüssig” zu werden, bieten die Finanzdienstleister Western Union in Zusammenarbeit mit der Postbank und der Reisebank sowie MoneyGram in Kooperation mit den Sparkassen an.

Innerhalb von nur wenigen Minuten kann zum Beispiel Geld von einer Postfiliale an eine nächstgelegene Auszahlstelle im Urlaubsland überwiesen werden. In über 190 Ländern stehen dafür weit mehr als 100.000 solcher Stellen zur Verfügung. Wer nicht selbst Online-Kunde bei der Postbank ist, benötigt dazu eine Vertrauensperson in der Heimat, die über den Unglücksfall informiert wird. Diese Person begibt sich dann hierzulande in eine Filiale der Deutschen Post, füllt ein Formular aus und zahlt den gewünschten Betrag plus Gebühren ein. Die Nutzung des Services ist also kontounabhängig. Danach informiert die Kontaktperson den Urlauber über die Auftragsnummer und sofern dieser es noch nicht weiß, teilt sie auch mit, wo er sich sein Geld auszahlen lassen kann. Diese Auszahlstelle ist an dem Logo “WesternUnion/MoneyTransfer-The fast way to send money worldwide” zu erkennen. Die Kontaktperson kann sich bei der hiesigen Postfiliale ebenso erkundigen, wo für den Urlauber die nächstgelegene Zahlstelle (Bank, Sparkasse, Wechselstube, Post, Agentur, Reisebüro, Supermarkt) ist und diese Angabe dann mit übermitteln. Der Empfänger sucht die Agentur auf und erhält mit der Auftragsnummer und der persönlichen Identifikation das Geld. Wurden zusätzlich die Personaldokumente gestohlen, kann sich der Empfänger auch über ein Codewort identifizieren, das man zuvor mit dem Absender vereinbart hatte. MoneyGram bietet einen analogen Service an.
Diese Dienste kosten natürlich Geld. Je nachdem wie hoch der Überweisungsbetrag ist, fällt auch das Entgelt aus. Für einen Überweisungsbetrag in Höhe von beispielsweise 500 € muss mit Kosten in Höhe 30 € gerechnet werden. Da der Überweisungsbetrag ungekürzt an den Empfänger ausgezahlt wird, hat zunächst der Versender die Kosten zu tragen.
Wer sich vor Urlaubsbeginn noch über Reisezahlungsmittel informieren möchte, kann sich in den nächsten Tagen persönlich bei den sächsischen Verbraucherschützern beraten lassen. Zudem gibt es montags, mittwochs und donnerstags zwischen 10 und 16 Uhr telefonische Informationen unter der Rufnummer 0190 79 777 2 (1,24 €/Min).


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15786A.html