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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

04.08.2003
Mit Verbraucherschützern Geld zurückgeholt
Verbraucherzentrale Sachsen setzt sich erfolgreich für Bankkunden ein

Bei Streitigkeiten mit Banken und Sparkassen fühlen sich Verbraucher mitunter wie im Kampf David gegen Goliath. Anlass zu Auseinandersetzungen gibt immer wieder, so zum Beispiel wenn es um unberechtigte Bankenentgelte, um Schadenersatz wegen Falschberatung, um überhöhte Vorfälligkeitsentschädigungen oder um unterlassene Zinsanpassungen geht. Auf sich allein gestellt, ist der Verbraucher dabei oft in der unterlegenen Position. Anders ist die Situation häufig, wenn man sich der Unterstützung der sächsischen Verbraucherschützer bedient. So konnten in der Vergangenheit schon viele Betroffene erhebliche Gelder, die sie zu Unrecht gezahlt hatten, zurückholen.

Familie M. aus dem Raum Weisswasser ist glücklich, dass sie mit Hilfe der sächsischen Verbraucherschützer von der Niederschlesischen Sparkasse jetzt mehr als 1.200 € zurückgezahlt bekommt. Zunächst war das Kreditinstitut nicht bereit, eine nachträgliche Zinsanpassung für einen variabel verzinslichen DDR-Altkredit vorzunehmen. Dabei ist den Kreditinstituten bekannt, dass sie verpflichtet sind, Zinssenkungen an ihre Kreditnehmer ordnungsgemäß weiterzugeben. Erst nach Vorlage einer rechnerischen Überprüfung der sächsischen Verbraucherschützer und weiterem Schriftwechsel war das Institut bereit zu zahlen.

Familie A. aus dem Chemnitzer Raum freut sich, dass ihnen durch die Hilfe der sächsischen Verbraucherschützer von der Kreissparkasse Freiberg 250 € zurückgezahlt wurden. Das Institut hatte diesen Betrag von dem Konto der Verbraucher für die Bearbeitung eines Darlehensantrages abgebucht. Zum Abschluss des Darlehensvertrages ist es aber gar nicht gekommen. Derartige Kosten sind nach der Rechtsprechung nicht erstattungsfähig, da es sich bei der Bearbeitung von Kreditunterlagen und der Prüfung der Kreditvoraussetzungen um den typischen Arbeitsaufwand im Rahmen der Akquisition handelt. Nach einem Hinweis der Verbraucherzentrale Sachsen auf ein entsprechendes Urteil des OLG Dresden lenkten die Freiberger Banker ein und erstatteten den Betrag zurück.

Die Beispiele, die bei weitem keine Einzelfälle sind, zeigen, dass es sich lohnt, um sein Recht zu kämpfen und wie wichtig dabei die Arbeit der Verbraucherschützer ist. Wer rund um das Thema Geld Rat und Hilfe benötigt, sollte sich an eine örtliche Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen wenden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link16769A.html