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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

25.07.2003
Versicherungs-ABC für Azubis und Studienanfänger
Pflichtversicherung / Beitragsfreier Versicherungsschutz / Welche Versicherung ist sinnvoll – welche erforderlich?

Nach dem letzten Zeugnis fängt für viele Jugendliche ein neuer Lebensabschnitt an, der von ihnen auch mehr Eigenverantwortung verlangt. Dazu gehört auch, sich Gedanken über den Abschluss notwendiger Versicherungen zu machen.

Die Verbraucherschützer geben folgende Tipps:

Der Beginn einer Lehre bedeutet für die Berufsanfänger, eine eigene - in der Regel gesetzliche - Krankenversicherung sowie eine Pflegeversicherung abzuschließen. Die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse ist dem Arbeitgeber vorzulegen.
Für Studenten gilt unter Umständen der beitragsfreie Versicherungsschutz im Rahmen der Familienversicherung über die Eltern weiter. Wenn nicht, ist der Abschluss einer studentischen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung erforderlich.

Ratsam ist auch der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei krankheits- und berufsbedingter Invalidität finanziell einspringt. Gerade in den ersten Berufsjahren bestehen in der gesetzlichen Rentenversicherung keine, danach nur geringe Ansprüche bei Berufs-/Erwerbsunfähigkeit.
Wer das erforderliche Geld für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht hat, sollte alternativ über den Abschluss einer Unfallversicherung nachdenken.

Während des Grundwehr- oder Zivildienstes, während der ersten Ausbildung oder des Studiums besteht hinsichtlich der privaten Haftpflicht noch Versicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung der Eltern, wenn man mit diesen noch das Dach über dem Kopf teilt. Sind Studium oder Ausbildung beendet – oder wird vorher geheiratet – ist es an der Zeit, selbst eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Wer einen eigenen Hausstand gründet und höherwertigen Hausrat anschafft,
sollte über eine Hausratversicherung nachdenken.

Für die Wahl einer Krankenkasse bietet die Verbraucherzentrale Sachsen einen Beitragsvergleich an, der in jeder Beratungsstelle zum Preis von 2 € erhältlich ist. Er ist auch per Fax unter der Nummer 01905 55 3110 154 (0,62 €/Min.) abzurufen.

Weitere Informationen erhalten Jugendliche in jeder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link16815A.html