Viele Kinder und Jugendliche nutzen auch in den diesjährigen Sommerferien die sowohl von privaten Anbietern als auch von Vereinen und Verbänden organisierten Gruppenfahrten zu Ferienlagern in das In- und Ausland. Neben der Klärung, ob das Kind für einen längeren Aufenthalt in der Gruppe, fern von zu Hause, geeignet ist oder ob man mit Heimweh rechnen muss, gibt es auch wichtige reiserechtliche Regelungen, die die Eltern nicht außer Acht lassen sollten.
- Zu den Informations- und Nachweispflichten von Reiseverastaltern gehört, dass diese bei Auslandsreisen Minderjähriger die in den Buchungsunterlagen angegebene Person vor Beginn der Reise informieren muss, wie eine unmittelbare Verbindung zum Kind oder dem Verantwortlichen vor Ort hergestellt werden kann.
- Der Veranstalter von Ferienlageraufenthalten muss vor der Entgegennahme von Reisepreiszahlungen einen Sicherungsschein übergeben. Dieser dient als Nachweis für die Absicherung des Reisepreises gegen eine mögliche Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters.
- Auch wenn man im Ferienlager nicht erwarten kann, dass überdurchschnittliche Ansprüche an Unterkunft, Verpflegung und Service gestellt werden können, sind schmutzige Bettwäsche, dürftige Verpflegung und der Ausfall zugesagter Freizeitangebote wie Wanderungen oder Besichtigungen Mängel, die die Reise beeinträchtigen. Diese berechtigen zu einer Reisepreisminderung. Allerdings müssen vor Ort die festgestellten Mängel unverzüglich dem Gruppenleiter oder dem Lagerleiter gemeldet worden sein, damit über diese Abhilfe geschaffen werden kann. Werden die Mängel nicht beseitigt, sollten die Kinder sofort ihre Eltern verständigen. Diese haben dann die Möglichkeit, mit dem Veranstalter in Kontakt zu treten und eine Lösung herbeizuführen. Als Nachweis sollten Mängel möglichst mit dem Fotoapparat festgehalten werden. Auch Adressen von Gruppenmitgliedern als weitere Betroffene oder Zeugen helfen, Mängel zu beweisen.
Wer Fragen zum Reiserecht hat, kann sich an eine der 13 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden (Auskunftstelefon: 01805 797777 (0,12 €/Min.)).
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
