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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

29.07.2003
Kein Sonderkündigungsrecht bei Fusion
gesetzlicher Krankenkassen

Neuer, eventuell höherer Beitrag muss akzeptiert werden

Kassenfusionen sind keine Seltenheit mehr, wie erst kürzlich die Fusion der BKK 2000 mit der BKK Vor Ort zeigte. Nachfragen bei den sächsischen Verbraucherschützern zu damit verbundenen Beitragserhöhungen sind deshalb keine Seltenheit.
Häufig übernimmt dann eine finanziell stärkere Kasse einen schwächeren Konkurrenten, die übernommene Kasse geht dann in der anderen auf und übernimmt auch deren Namen. Leider führen diese Fusionen meistens dazu, dass die Kassen ihren Beitragssatz anheben, zumindest auf das Niveau der bislang teureren der beiden Kassen.
Zulässigerweise erhalten die Versicherten darüber keine besondere Mitteilung, sondern sehen die Erhöhung erst auf ihrem Gehaltszettel. Wer sich dann auf sein Recht zur Sonderkündigung berufen will, wird enttäuscht: Nach Ansicht der Kassen liegt gar keine Beitragserhöhung vor, sondern ein neu gebildeter Beitrag einer neu entstandenen Kasse.
Diese Auffassung wird von den Aufsichtsbehörden unterstützt – mit dem Ergebnis, dass Versicherte die teurere Kasse nicht verlassen dürfen. Nicht nur das Sonderkündigungsrecht wird verweigert, auch die ordentliche Kündigung wollen diese Kassen erst nach 18 Monaten Mitgliedschaft in der "neuen" Kasse zulassen. Das sind Vorgehensweisen, die das gesetzlich geregelte Wahlrecht der Versicherten ins Leere laufen lassen.
Wer eine Krankenkasse wechseln möchte, sollte auch deshalb nicht nur die Beitragshöhe zum Maßstab machen, denn man muss eventuell lange mit der Kasse auskommen. In einigen Punkten unterscheiden sich aber auch die gesetzlichen Kassen deutlich in ihren Leistungen. Zuzahlungen zu Kuren, Kostenübernahme von Haushaltshilfen, Angebote von alternativen Heilmethoden und Unterschiede beim Kundenservice sind entscheidende Faktoren, die eine Kassenwahl mitbestimmen sollten.
Für die Suche nach einer preisgünstigen Kasse kann man sich in allen Beratungsstellen der VZS eine Beitragsübersicht zum Preis von 2 € abholen. Sie ist auch per Fax unter der Nummer 01905 553110 154 (0,62 €/Min.) abrufbar.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link16944A.html