Der diesjährige Schlussverkauf hat eher verhalten begonnen. "Kein Wunder", so die Juristin der sächsischen Verbraucherzentrale, Bettina Dittrich, "denn die meisten der Verbraucher, die auf ein Schnäppchen aus sind, haben sich ohnehin schon vor Beginn des Schlussverkaufes umgesehen und das breite Angebot bereits im Vorfeld preisreduzierter Waren genutzt."
Längst wussten die Verbraucher, dass die interessantesten Schnäppchen schon mehrere Wochen vor dem offiziellen Schlussverkauf angeboten werden. Sowohl Händler als auch Verbraucher hielten sich längst nicht mehr an die starren Vorgaben des Gesetzgebers, nach denen jeweils nur für zwei Wochen, beginnend am letzten Montag im Januar bzw. im Juli, Schlussverkäufe stattfinden dürfen. Was dann zum offiziellen Schlussverkauf übrig blieb, war entweder Ramsch oder extra für den Schlussverkauf produzierte Billigware. Von daher ist die im Zuge der Novellierung des Wettbewerbsrechtes vorgesehene Abschaffung des Schlussverkaufes längst überfällig.
Sachsens Verbraucherschützer machten in diesem Jahr die Probe aufs Exempel und testeten in 9 sächsischen Handelseinrichtungen, ob schlussverkaufsfähige Ware tatsächlich am 28.07.2003 nochmals im Preis gesenkt wurde. Das Ergebnis ist ernüchternd. Von insgesamt 38 getesteten Artikeln waren lediglich 2 nochmals reduziert. Bei den übrigen wurden die vor Beginn des Schlussverkaufes zum Teil bereits drastisch reduzierten Preise nicht nochmals herabgesetzt. Bestenfalls gab es pauschal auf alle bereits reduzierten Artikel, die sich in einer gesondert gekennzeichneten Verkaufsfläche befanden, nochmals einen Abschlag. Dies ist übrigens seit der letzten Novelle der Preisangabenverordnung auch rechtlich zulässig. Bis dahin musste auch bei Schlussverkaufswaren der Endverkaufspreis für jede einzelne Ware ausgepreist sein.
Das neue Wettbewerbsrecht wird mehr Möglichkeiten schaffen, das Marketinginstrument "Rabattaktionen" flexibel einzusetzen. Verbraucher müssen nicht fürchten, künftig nicht mehr in den Genuss der Preisvorteile von Sonderverkäufen zu kommen. Im Gegenteil, die Händler werden zukünftig selber bestimmen können, wann sie ihre Lager räumen und werden möglicherweise dafür sogar die bisherigen Begriffe "Sommer- und Winterschlussverkauf" nutzen. Es ist auch zu vermuten, dass sich Händler zukünftig zusammenschließen, um Kunden mit regionalen Sonderverkäufen anzulocken. Der Kult der Schnäppchenjagd wird also erhalten bleiben. Abgeschafft werden sollen nur die bisherigen starren Termine, nicht die Rabattaktionen selbst. Daher heißt es auch künftig, Preise vergleichen beim Einkaufen, denn die Rabattaktionen werden dem Kunden mehr abverlangen. Immerhin werden die Händler mit fantasievollen Kundenattraktionen verknüpft mit ihren eigenen Kundenbindungssystemen versuchen, die Konjunktur zu beleben. Den Verbrauchern nützt es, sofern sie preislich davon profitieren können. Vergleiche werden sich weiter lohnen.
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