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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

12.08.2003
Ein Jahr nach der Flut noch immer Schäden
Ausgelaufenes Heizöl im Mauerwerk besonders problematisch

Die vor einem Jahr durch Feuchtigkeit und ausgelaufenes Heizöl entstandenen Schäden bereiten manchem Hausbesitzer noch heute großes Kopfzerbrechen. Dabei gibt es gerade zur Bauwerkstrockenlegung sehr viele Verfahren, die durchaus erfolgversprechend sind. Für den Laien jedoch ist dieser Markt zu unübersichtlich. Fehlende Testergebnisse für solche Verfahren und übertriebene Werbung sind zusätzliche Hürden, die den Betroffenen eine Entscheidung erschweren.

"Die Schadensbegutachtung und die Auswahl geeigneter Verfahren erfordern Sachverstand und Erfahrung im Bautenschutz", sagt Roland Pause, Experte für Bauen und Wohnen der Verbraucherzentrale Sachsen. Und er rät, sich an öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, beispielsweise bei der IHK oder der Handwerkskammer zu wenden. "Wer solche Fachleute beauftragt", so der Experte, "wählt zwar nicht die billigste, aber eine sichere Variante, die Schäden nachhaltig zu beheben."
Ein besonderes Problem stellen die durch ausgelaufenes Heizöl entstandenen Schäden am Mauerwerk dar. Wirksame Verfahren gegen solche hartnäckigen Flecken waren bisher nicht bekannt, und dagegen eingesetzte Chemikalien halfen nur wenig. Die Ölflecken tauchten schon bald wieder auf. Vielfach blieb nur der Tipp, abzureißen und neu aufzubauen. Inzwischen gibt es vielversprechende Sanierungsverfahren, bei denen beispielsweise Ölmoleküle von Chemikalien eingeschlossen und danach mit Wasserdampf aus dem Mauerwerk herausgesogen werden. Ein anschließender Sperrputz versiegelt dann das Mauerwerk. Bei einem weiteren Verfahren wird eine Paste mit einem Lösungsmittel aufgetragen, die das Öl auflöst.
Diese Verfahren sind allerdings nicht billig, weshalb vor allem die gut dran sind, die bis zum 30. Mai dieses Jahres ihren Antrag auf Flutopferhilfe bei der Sächsischen Aufbaubank abgegeben haben. Wer zu spät kam, muss die Sanierung nun aus eigener Tasche bezahlen.
Wer sich zu Trockenlegungsmethoden informieren oder beraten lassen möchte, kann sich an eine der 13 Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Unter der Nummer 01805/797777 (für 12 Cent/Min.) oder im Internet unter www.vzs.de erfährt man, wo sich die nächstgelegene Beratungseinrichtung befindet.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link17203A.html