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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

12.08.2003
Kostenlose Hotlines kosten oft Nerven
Sachsens Verbraucherschützer testeten Erreichbarkeit von achtzehn Telefonfirmen mit enttäuschendem Ergebnis

Enthält die Telefonrechnung unerklärliche Posten, dann erhofft man Hilfe bei der angegebenen kostenlosen 0800-Hotline des entsprechenden Anbieters.
Klappt das überhaupt und wie schnell? Sachsens Verbraucherschützer testeten das stichprobenartig bei 18 Telefonfirmen jeweils an einem Tag Ende Juli und an einem Tag Anfang August.

So ließen es die Tester immer vormittags, nachmittags und gegen Abend klingeln - mit enttäuschendem Ergebnis: Nur bei jeder zweiten Hotline hatten sie Glück und erreichten binnen einer Minute einen Ansprechpartner.
Zwei weitere Hotlines waren bei knapp jedem zweiten Anruf-Versuch besetzt.
Bei weiteren zwei Hotlines klingelten die Verbraucherschützer sogar stets vergebens an: Nach minutenlangem Klingeln wurde die Leitung gekappt und es ertönte das Besetzt-Zeichen.
Hinter vier Hotlines verbarg sich nur ein Sprach-Computer, der menügesteuert per Tastendruck über Tarife, Service-Leistungen und häufige Fragen und Antworten informierte, jedoch keine Möglichkeit zum direkten persönlichen Kontakt bot. Zwei dieser Hotline-Sprachcomputer gaben nach geduldigem Abhören aller Menüpunkte immerhin je eine 01805-Nummer preis, an die man sich wegen einer Rechnungs-Reklamation wenden solle. Bei einem weiteren gab es zwar die Möglichkeit, "Vorschläge und Anregungen" 10 Sekunden lang auf Band aufzusprechen, ansonsten aber nur das Angebot, sich schriftlich unter der angesagten Fax-Nummer, der E-Mail- oder der Postfach-Adresse an den Anbieter zu wenden.

"Dieses Test-Ergebnis ist unbefriedigend", sagt die Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen Evelin Voß. Doch die auftretenden Fragen und Probleme über die Hotlines sind im allgemeinen ohnehin nur selten sofort befriedigend zu klären. Einwendungen gegen einzelne Positionen der Telefonrechnung sollte man deshalb in jedem Falle schriftlich per Brief erheben. Man sollte sie sowohl an den jeweiligen Anbieter als auch an die Deutsche Telekom richten.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link17207A.html