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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

27.08.2003
Gesetzgeber schiebt Missbrauch durch Dialer einen Riegel vor
Verbraucherschützer informieren zu neuer Rechtslage

Am 15. August 2003 ist das seit langem diskutierte Gesetz gegen den Missbrauch von 0190er/0900er Nummern in Kraft getreten. Selbst wenn das Gesetz nicht in jeder Hinsicht den Forderungen von Verbraucherschützern entspricht, so ist ein wichtiges Anliegen realisiert: Künftig wird dem unbemerkten Herunterladen von Bezahlsystemen im Internet Einhalt geboten. Das hatte in der Vergangenheit zu einer Vielzahl von massiven Verbraucherbeschwerden auf Grund unerklärlicher, teilweise horrender Telefonkosten geführt.

Das Gesetz sieht eine Registrierungspflicht für alle Dialer bei der Regulierungsbehöre für Telekommunikation und Post (RegTP) vor. Sie wird nur dann vorgenommen, wenn bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt sind und wenn der Behörde gegenüber schriftlich versichert wird, dass eine rechtswidrige Nutzung ausgeschlossen ist. Außerdem dürfen Dialer, bei denen über die Telefongebühren hinaus Inhalte abgerechnet werden, nur über eine von der Regulierungsbehörde hierzu ausschließlich zur Verfügung gestellte Rufnummerngasse (0900-9) angeboten werden.

Wer entgegen dieser Bestimmungen einen kostenpflichtigen Dialer einsetzt, kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € belangt werden. "Nicht nur das", so konstatiert die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich, "wird eine Vielzahl der in der Vergangenheit aktiv gewesenen unseriösen Dialer aus dem Netz vertreiben. Auch die Tatsache, dass der Einsatz unrechtmäßiger Dialer für den Kunden keine Zahlungsverpflichtung mehr auslöst, wird von uns begrüßt."

Wermutstropfen an der Neuregelung ist allerdings, dass “Altfälle” nicht betroffen sind und dass der Verbraucher nach wie vor beweisen muss, dass es sich tatsächlich um einen unseriösen Dialer gehandelt hat. Daher sollte man am besten, wenn möglich, die Website, über die der Dialer installiert wurde, mit einer Abbildung des Bildschirminhaltes (Screenshot) festhalten. Außerdem ist es sinnvoll, bei der Telefongesellschaft generell einen ungekürzten Einzelverbindungsnachweis zu beantragen. Wer ganz sichergehen will, der kann gezielt die Dialer-Rufnummerngasse 0900-9 sperren lassen. Damit kann man, anders als früher, die übrigen Leistungsangebote über 0190- oder 0900-Nummern weiter in Anspruch nehmen.

Weitergehende Informationen sind über die Homepage der RegTP unter www.regtp.de und natürlich über die Verbraucherberatungsstellen in Sachsen (www.vzs.de) möglich.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link17735A.html