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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen
28.08.2003
Nach der Flut ist vor der Flut
Verbraucherschützer für schnelle Einführung einer bezahlbaren Elementarschaden-Pflichtversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung sollte nach Auffassung der Verbraucherzentralen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zukünftig immer eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden einschließen. Unter Elementarschäden werden dabei Schäden verstanden, die durch Naturgewalten wie Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck oder Vulkanausbruch entstehen. Da bei den gegenwärtigen Klima-Kapriolen niemand mehr mit Sicherheit sagen kann, er sei künftig nicht betroffen, ist es notwendig, für eine vom Gesetzgeber noch zu beschließende Pflichtversicherung mehr Akzeptanz zu schaffen. Dazu müssen die Verbraucher besser als bisher über mögliche Risiken, die im Einzelfall auftreten können, informiert werden.
“Ein Jahr nach der Flut haben sich die Möglichkeiten zur Versicherung von Wohngebäuden gegen Elementarschäden für manchen eher verschlechtert”, so Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Außerdem ist die Nachfrage nach dem Abschluss einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung verhalten. Das widerspiegeln auch die Ergebnisse einer Umfrage der mitteldeutschen Verbraucherzentralen unter 70 Wohngebäudeversicherern. Vermutlich glauben noch viele bisher nicht betroffene Verbraucher, dass sie ein solches Unheil, wie die Flut im vergangenen Jahr, auch künftig nicht ereilen kann. Doch man sollte nicht darauf vertrauen, dass der Staat und private Spender ein weiteres Mal in so großem Umfang helfen können.
Viele Flutopfer wünschen hingegen nach ihren bitteren Hochwasser-Erfahrungen den Abschluss eines Versicherungsvertrages, bekamen mitunter jedoch keinen Versicherungsschutz. Die Ergebnisse der Umfrage belegen, dass es oft unmöglich ist, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen, wenn man nach einer internen Zoneneinteilung der Versicherer (ZÜRS) in der risikogefährdeten Zone 3 sein Anwesen hat. In diese Risikozone wird eingeteilt, wer statistisch gesehen mit mehr als einer Überschwemmung aller 10 Jahre rechnen muss. Selbst Objekte, die in der Risikozone 2 (Überschwemmungen häufiger als einmal aller 50 Jahre, aber seltener als einmal aller 10 Jahre) liegen, werden nicht immer problemlos versichert.
Ein flächendeckender Versicherungsschutz gegen Elementarschäden ist nach Meinung der Verbraucherschützer nicht auf der Basis von Freiwilligkeit, sondern nur über eine Pflichtversicherung zu realisieren. Ein solches Vorgehen ist sinnvoll, da es sich bei Elementarschäden in der Regel für den Einzelnen um Existenzrisiken und für die Gesellschaft um große volkswirtschaftliche Schäden handelt.
Der Elementarschadenschutz sollte schnellstens an die Wohngebäudeversicherung angekoppelt werden. Dabei muss das Produkt bezahlbar und einheitlich in den Bedingungen sein. Rückstau, Starkregen und steigendes Grundwasser dürfen beim Überschwemmungsrisiko nicht vom Versicherungsschutz ausgenommen sein, fordern die Verbraucherschützer. Zusätzlich sollte ein Anreiz zur Prävention durch individuelle bauliche Schutzmaßnahmen, wie z.B. Einbau von Rückstauvorrichtungen oder Verwendung angepasster Baustoffe, gesetzt werden. Mogelpackungen, zum Beispiel mit versteckten Ausschlüssen bestimmter Risiken im Kleingedruckten, dürfen keine Chance haben.
Zur Sensibilisierung der Bevölkerung über die Folgen eines möglichen Klimawandels und zur Erhöhung der Akzeptanz einer solchen Pflichtversicherung sind mehr Informationen über die Risiken, die insbesondere Hochwasser, Erdbeben und Erdrutsche, Schneedruck und Lawinen mit sich bringen, notwendig. Darin sehen die Verbraucherschützer auch eine staatliche Aufgabe. Weiterhin sollte zum Beispiel das von der Versicherungswirtschaft entwickelte Zonierungssystem ZÜRS öffentlich zugänglich sein, damit Verbraucher danach die Hochwassergefahr für ihre Wohnbereiche konkret einschätzen können.
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