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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

01.09.2003
Transparente Preise und einsehbare Waage
Gewicht und Preis loser Ware müssen vom Kunden kontrollierbar sein

„Lose Ware ist mit Preisschildern gut sichtbar für jeden Käufer in der Nähe der Ware auszuzeichnen. Die Waage ist so aufzustellen, dass jeder Käufer den Wägvorgang beobachten sowie Waagschale und Messanzeiger der Waage gut einsehen kann“, fordert Anne-Katrin Wiesemann, Lebensmittelrechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen e. V.
Für die meisten Verkäufer eine Selbstverständlichkeit, doch schwarze Schafe gibt’s auch hier. Eine Verbraucherin berichtete den Verbraucherschützern vor kurzem von einem Verkaufsstand, an dem die Waage von Werbetafeln und Dekoration so verstellt war, dass sie die Gewichtsanzeige nicht einsehen konnte. Außerdem waren nicht alle ausgelegten Waren mit Preisschildern versehen. Weder Preis noch Gewicht der gekauften Ware waren daher für die Verbraucherin nachvollziehbar.
Ein Grund für Sachsens Verbraucherschützer, das Eichamt auf diesen Missstand aufmerksam zu machen. Dieses reagierte prompt, bestätigte den Sachverhalt durch eigene Kontrollen und leitete ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. „Letztendlich sind aufmerksame Verbraucher auch wertvolle Partner der staatlichen Lebensmittel- und Eichkontrolle“, so die Lebensmittelrechtsexpertin.
Und noch einen Tipp hat Anne-katrin Wiesemann parat. Beim Kauf loser Lebensmittel, wie beispielsweise Wurst, Käse und Fisch an der Ladentheke darf die künftige Verpackung nicht mitgewogen werden. Durch das Drücken der so genannten Tara Taste wird das Mitwiegen von starkem Papier oder der Plastikbecher ausgeschlossen. Die Waage wird zusammen mit Papier oder Becher auf „Null“ gestellt.
„Verbraucher haben nicht nur einen Anspruch auf einwandfreie Lebensmittel, sondern auch auf Schutz vor Täuschung“, betont die Lebensmittelrechtsexpertin. Sie rät daher Verbrauchern, die solche Verstöße bemerken: Schlucken Sie Ihren Ärger nicht herunter. Wenden Sie sich an die Lebensmittelüberwachung, das Eichamt oder bei irreführenden Preisangaben an das Gewerbeamt. Hilfe über Beschwerdemöglichkeiten beim Lebensmitteleinkauf bietet auch der Beschwerdepass der Verbraucherschützer „Lebensmittel gezielt reklamieren“. Er erleichtert den Überblick im Behördendschungel und enthält ein Verzeichnis über die sächsischen Lebensmittelüberwachungsbehörden und Eichämter. Der Beschwerdepass ist kostenlos bei den Ernährungsberaterinnen der Verbraucherzentrale Sachsen erhältlich. Unter der Telefonnummer 01805/797777 für 0,12 €/Minute und über die Internetseite www.vzs.de kann man erfahren, wie sie zu erreichen sind.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link17982A.html