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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

12.05.2004
Bei Zahnersatz-Versicherung noch abwarten
Sachsens Verbraucherschützer haben einem Karstadt/Quelle-Angebot auf den Zahn gefühlt

Per Post erhalten derzeit viele Verbraucher von der Karstadt/Quelle Krankenversicherung AG das Angebot zum Abschluss einer Zahnersatz-Ergänzungsversicherung. Die Werbung verspricht, dass man mit dem „Dental-Vorsorge-Plan 100“ bei Zahnersatz auf der sicheren Seite sei. Das sehen Sachsens Verbraucherschützer anders. Wer sich die Angebotsunterlagen nicht genau durchliest, könnte sich bald getäuscht fühlen.

Der angebotene Tarif ZEG zahlt für Zahnersatz nur maximal 35 Prozent der Kosten. Nur zusammen mit den heutigen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen könnte man auf eine 100-prozentige Kostenübernahme kommen. Wer aber keine lückenlose Vorsorge nachweist, bekommt schon jetzt weniger Geld von seiner Kasse erstattet. Damit käme er zusammen mit dem zusätzlichen Angebot des privaten Versicherers ohnehin nicht auf 100, sondern im schlechtesten Fall nur auf 85 Prozent Erstattung.
Doch ab 01.01.2005 werden diesbezüglich gesetzliche Änderungen in Kraft treten. Kassenmitglieder haben dann für die Kosten des Zahnersatzes selbst finanzielle Vorsorge zu treffen. Sie können dies über ihre Krankenkasse oder über einen privaten Versicherer tun. Wer sich über die gesetzliche Krankenversicherung absichern will, braucht nichts zu unternehmen. Die Kassen sind verpflichtet jedem Mitglied eine Zahnersatzversicherung anzubieten.
Wer sich privat versichern will, sollte den Herbst dieses Jahres abwarten. Dann ist klar, wie hoch der Beitrag bei der Krankenkasse sein wird, der auch zur Orientierungsgröße für eine private Versicherung werden sollte. Bei den Angeboten privater Versicherer sollte unbedingt auf die Leistungen geachtet werden. „Der Zahntarif sollte – anders als bei dem aktuellen Angebot von Karstadt/Quelle - hohe Erstattungsprozentsätze aufweisen, insbesondere beim Zahnersatz“, sagt Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Der Tarif ZEG der Karstadt/Quelle Versicherung sieht zudem neben der geringen 35-prozentigen Kostenerstattung weiterhin Leistungseinschränkungen vor. So gibt es im ersten Versicherungsjahr nur maximal 275 €, in den ersten beiden Jahren zusammen nur 550 € und in den ersten drei Jahren zusammen nur 825 €. Solche niedrigen Höchstgrenzen sollte man ebenfalls unbedingt vermeiden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link18026A.html