Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

11.05.2004
Widerrufsbelehrung darf keine Postfachadresse enthalten
Sachsens Verbraucherschützer vor Gericht erfolgreich gegen Arcor

Widerrufsbelehrungen müssen eine ladungsfähige Anschrift angeben.
Das heißt, der Verbraucher muss in der Widerrufsbelehrung eine vollständige Adresse erfahren, an die er einen Widerruf richten kann, falls er sich vom Vertrag lösen möchte. Eine Postfachadresse reicht hierfür nicht aus, entschieden jetzt Richter in Frankfurt a.M. und in Hamburg.

Zwar hatte der Bundesgerichtshof noch im Jahre 2002 anders entschieden. „Dieses Urteil ist aber überholt, es bezog sich noch auf die alte Rechtslage“, so die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung, die im Jahre 2002 in Kraft trat, in einer Informationspflichten-Verordnung eindeutig das Erfordernis einer ladungsfähigen Anschrift klargestellt hat.

Auf Grund von vorliegenden Verbraucherbeschwerden bei Arcor-Preselect-Aufträgen
mahnten die sächsischen Verbraucherschützer wegen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung das Unternehmen Arcor AG & Co.KG (Eschborn) ab und forderten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Nachdem diese nicht abgegeben wurde, verklagten sie das Unternehmen vor dem Landgericht Frankfurt a.M.

Das Gericht gab den Verbraucherschützern mit Urteil vom 24.03.2004 (Az: 2/6 O 551/03) Recht und bekräftigte, dass auf Grund der neuen verbraucherschützenden Normen der geltend gemachte Unterlassungsanspruch in Bezug auf die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung berechtigt war. Arcor hat die beanstandete Widerrufsbelehrung zwischenzeitlich in den Vertragsformularen geändert.

Gleichlautend hatte im übrigen das OLG Hamburg mit Urteil vom 27.03.2003 (Az:5 U 113/02) in einer ähnlichen Rechtssache gegen einen anderen Anbieter entschieden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link18043A.html