Für die Vermittlung eines Verbraucherdarlehens darf nur dann eine Vergütung verlangt werden, wenn infolge der Dienste des Maklers tatsächlich ein Darlehensvertrag abgeschlossen wird. Häufig berechnete Nebenentgelte oder Aufwandspauschalen sind unzulässig und müssen nicht gezahlt werden.
Wenn es um die Haushaltfinanzen nicht zum Besten steht, wenden sich viele Verbraucher an private Kreditvermittler, die per Zeitungsanzeige, Internet oder Postwurfsendungen ihre Hilfe anbieten. Ernsthafte Bemühungen dieser Anbieter, ihren Kunden Darlehen zu vermitteln, werden von den sächsischen Verbraucherschützern in Frage gestellt. Formulierungen in so genannten Vermittlungsverträgen offenbaren oft das eigentliche Ziel unseriöser Unternehmer. Ihnen geht es mittels einer Vergütungsvereinbarung nur darum, ein gutes Geschäft mit der Armut zu machen. So liegt den sächsischen Verbraucherschützern beispielsweise ein Vermittlungsauftrag vor, in welchem vom Auftraggeber eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 1 Prozent der Darlehenssumme fällig werden soll, auch wenn er von dieser Darlehensvermittlung Abstand nehmen sollte. Eine solche Regelung ist nach Meinung der Verbraucherschützer unzulässig. Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale Sachsen ist es meistens besser, solche Angebote von vornherein zu ignorieren.
Wer sich dennoch dafür interessiert, sollte wissen, dass es von der allgemeinen Unzulässigkeit, Nebenentgelte zu vereinbaren, eine Ausnahme gibt. Es kann fixiert werden, dass dem Vermittler die entstandenen erforderlichen Auslagen zu erstatten sind. Diese dürfen allerdings nicht nach freiem Ermessen angesetzt werden. So genannte Gemeinkosten, die also in den üblichen Tätigkeitsbereich des Unternehmers fallen, dürfen nicht auf den Verbraucher umgelegt werden. Ein Beispiel dafür sind Reisekosten, die dem Antragsteller häufig unberechtigt auferlegt werden. Im Zusammenhang mit der Auslagenerstattung dürfen zudem auch keine pauschalisierten Beträge verlangt werden.
Wer an einen privaten Kreditvermittler Geld zahlen soll, ohne dass ein Darlehen ausgereicht wurde, sollte die Forderung durch die sächsischen Verbraucherschützer überprüfen lassen. Dazu ist in allen 13 Beratungseinrichtungen und zusätzlich am Telefon Gelegenheit. Unter der Rufnummer 0190 79 777 2 (1,24 €/Min./Preis aus dem deutschen Festnetz) beantworten Finanzdienstleistungsexperten in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr Fragen rund um Kreditgeschäfte.
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