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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

15.09.2003
Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen künftig verboten
Verbraucherzentrale Sachsen informiert über geändertes Urheberrecht und die möglichen Folgen unerlaubter Privatkopien

Das seit 13.09.2003 geltende neue Urheberrecht schreibt generell vor, dass das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen, etwa bei CDs oder DVDs verboten ist. Dieses grundsätzliche Verbot gilt auch für Privatpersonen, es sei denn, dass die Tat ausschließlich zu Zwecken des eigenen privaten Gebrauches erfolgt.

Damit steht der private Endverbraucher vor einem gewissen Dilemma: Er hat zwar nach wie vor das Recht, eine Privatkopie zu erstellen, allerdings ist die Nutzung von Kopierprogrammen, die den Kopierschutz umgehen können, nun verboten. Somit ist der Verbraucher nicht mehr in der Lage, rechtmäßige digitale Privatkopien herzustellen. Das heißt nichts anderes, als dass er sich, wenn er es dennoch tut, zwar nicht strafbar macht, aber damit rechnen muss, auf zivilrechtlichem Wege, beispielsweise im Wege des Schadensersatzes, in Anspruch genommen zu werden.

Ebenfalls verboten nach dem neuen Gesetz ist das Kopieren von offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen. Das dürfte bei der Nutzung von Tauschbörsen der Fall sein. Wenn der Nutzer einer Tauschbörse also sicher sein kann, dass die Musik urheberrechtlich geschützt ist, dann macht er sich beim Herunterladen von Musik aus dem Internet sogar strafbar.

Ab dem 01. November 2003 wird eine Kennzeichnungspflicht eingeführt. Danach muss zukünftig auf den Produkten angegeben werden, ob sie mit einem Kopierschutz versehen wurden oder nicht.

Von Computerprogrammen dürfen nach wie vor Kopien zum privaten Gebrauch erstellt werden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link18758A.html