Aloe Vera-Extrakte, traditionell zur Hautpflege in Hautcremes und Duschgels enthalten, sind seit einiger Zeit nun auch fast in aller Munde. In Pillen, Säften oder Milchprodukten sollen sie z. B. die Immunabwehr stärken und viele Krankheiten wie beispielsweise Diabetes, Allergien oder Neurodermitis heilen. „Doch wissenschaftlich unabhängige Studien, die die Heilversprechen belegen, gibt es so gut wie gar nicht. Wirkungen in Zellkulturen oder bei Tierversuchen lassen sich auf die Wirkungen im menschlichen Organismus nicht übertragen“, so Dr. Gyopár Sipos, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Außerdem sind Aussagen, die sich auf die Linderung, Beseitigung oder Verhütung von Krankheiten beziehen, aus gutem Grund in Deutschland verboten. Bei krankheitsbezogener Werbung besteht die Gefahr, dass der Verbraucher diese ohne umfassende sachgemäße Aufklärung über gesundheitliche Wirkungen von Lebensmitteln leicht missverstehen kann. Solch unzulässige und teilweise irreführenden Werbeaussagen über die Wirkung von Aloe Vera-Produkten sind häufig beim Direktvertrieb über selbstständige Berater, dem so genannten „Networking“ oder beim Vertrieb über das Internet zu finden. In diesem Bereich ist eine wirksame Kontrolle der amtlichen Lebensmittelüberwachung derzeit kaum möglich.
Die Pflanze soll sehr reich an Nährstoffen, Vitaminen und Mineralstoffen sein. Doch ist frisch gepresster Saft sehr empfindlich gegen Sauerstoff, so dass häufig Konservierungsstoffe wie Benzoesäure (E 211), Kaliumsorbat (E202) und Antioxidanzien hinzugegeben werden. Außerdem haben Untersuchungen gezeigt, dass durch den hohen Verarbeitungsgrad kaum Vitamine, Aminosäuren und Mineralstoffe in den angebotenen Produkten mehr enthalten sind. Tipp der Verbraucherschützerin: „Es ist vernünftiger, auf frisches heimisches Obst, wie z. B. Äpfel zurückzugreifen.“
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