Das neue Typ- und Regionalklassensystem in der Fahrzeug-, sprich KASKO-Versicherung sollte jetzt von Autofahrern unter die Lupe genommen werden. Nicht immer müssen die neuen Tarifmerkmale günstiger sein. Insbesondere ist auf geänderte Rückstufungen im Schadensfall zu achten.
In der KASKO-Versicherung haben sich in diesem Jahr Tarifmerkmale geändert. In der Vollkasko wurden die Typklassen durch Berücksichtigung neuer Merkmale, so z.B. der Fahrleistung, von 31 auf 25 gestrafft. Bei der Teilkasko wurde von 31 auf nur noch 24 Klassen reduziert. Auch bei den Regionalklassen gab es Änderungen. In der Vollkasko existieren zukünftig 9 Klassen und in der Teilkasko 16. Analog der Kfz-Haftpflichtversicherung findet man nun in der Vollkaskoversicherung auch 25 Schadensfreiheitsklassen. Diese Neuerungen sind eine unverbindliche Empfehlung des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft. Über die Anwendung entscheidet also jeder Versicherer selbst. Versicherungsgesellschaften, die sich dafür entschieden haben, können die geänderten Tarifmerkmale nur neuen Verträgen zu Grunde legen. Bestehende Verträge werden weiterhin die alten Strukturen haben. Da aber zum Jahresende immer wieder viele Autofahrer ihren alten Vertrag kündigen, um zu einem preisgünstigeren Versicherer zu wechseln, werden die neuen Tarifmerkmale in vielen künftigen Verträgen wirksam werden.
Sachsens Verbraucherschützer empfehlen vor einem möglichen Wechsel einen individuellen Prämienvergleich. Ratsuchende können ihn für 10 € in den Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen erhalten, auf schnellem Wege auch telefonisch (0190 79 777 2 für 1,24 €/Min/aus dem deutschen Festnetz) oder schriftlich über FAX–Abruf (01905 553110 167 für 0,62€/Min/aus dem deutschen Festnetz) erstellen lassen. Sofern im Anschluss ein konkretes Angebot über eine Kfz-Haftpflicht- und eine KASKO-Versicherung eingeholt wird, sollte sich der Verbraucher nach den Rückstufungen im Schadensfall erkundigen. Das kann durch gezielte Nachfrage oder durch Blick in die Tarifbedingungen geschehen. Danach sind alte und neue Bedingungen zu vergleichen. Insbesondere wer schon eine sehr hohe Schadenfreiheitsklasse erreicht hat, sollte schauen, wie tief er nach alten und nach neuen Bedingungen bei einem oder zwei Schäden fällt. Über finanzielle Auswirkungen kann man sich ebenfalls bei den Verbraucherschützern informieren. Im Ergebnis kann so ein tatsächlich günstiges Angebot herausgesucht werden.
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