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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

07.01.2005
Wenn „Rubbeln und gewinnen“ statt Glück nur Ärger bringt
Verbraucherschützer kritisieren Kundenwerbung der freenet Cityline GmbH

Sie stehen im Eingangsbereich von Supermärkten, - die freundlichen Werber für die freenet Cityline GmbH, einem Tochterunternehmen der freenet.de AG, Hamburg, und fordern die Passanten zum Rubbelspaß auf. Dabei könne man tolle Preise gewinnen. Wer sich darauf einlässt, hat zumeist nur einen Trostpreis, und ihm wird ein Gutschein für 60 Minuten kostenloses Telefonieren angeboten. Dazu müsse man nur seine Adresse hinterlassen und unterschreiben, dann würde man den Gutschein erhalten.
Was dann jedoch folgt, ist eine feste Voreinstellung des Telefonanschlusses (Preselection) auf die Vorwahlnummer 01019 im freenetPhone-PrivatTarif. Denn die Unterschrift wurde auf einem Freischaltungsauftrag geleistet, den die eifrigen Werber flugs an die Deutsche Telekom weiterleiten. Das jedoch verschweigen sie zumeist. Die Verbraucher bemerken die Täuschung oft erst, wenn ihnen die Telekom eine Auftrags- und Kündigungsbestätigung schickt und ihnen für die Umstellung ihres Telefonanschlusses auf freenet 5,11 Euro in Rechnung stellt.

Viele Verbraucher sind erbost über die Erschleichung ihrer Unterschrift unter den Freischaltungsauftrag und wollen, dass ihr Anschluss wieder zurück zur Deutschen Telekom oder zu einem anderen vorher bereits fest eingestellten Anbieter geschaltet wird. „Doch das macht oft erhebliche Schwierigkeiten“, weiß Evelin Voß, Telefonexpertin bei den sächsischen Verbraucherschützern. „Verbraucher klagen, dass trotz ihres fristgemäßen Widerrufs des Freischaltungsauftrages an eine der drei angegebenen Adressen (Brief, Fax, E-Mail) keine Rückabwicklung des Auftrags erfolgt.“
Die Verbraucherschützerin rät jenen Verbrauchern, die keine feste Voreinstellung ihres Anschlusses auf freenet wünschen, das Vertragsverhältnis gegenüber freenet per Einschreiben mit Rückschein wegen arglistiger Täuschung anzufechten und den Freischaltungsauftrag hilfsweise zu widerrufen. Beim Bezahlen der Telefonrechnung sollte die Gesamtsumme um alle Positionen gekürzt werden, die freenet verursacht hat. Gleichzeitig sollten der Deutschen Telekom schriftlich der Grund hierfür sowie die detaillierten Positionen mitgeteilt werden, um welche die Rechnung gekürzt wurde. Darüber hinaus sollte die Telekom in diesem Schreiben mit der Rückschaltung des Telefonanschlusses auf den vorherigen Netzbetreiber beauftragt werden.

Weitere Fragen werden in allen Beratungseinrichtungen der sächsischen Verbraucherzentrale und auch telefonisch beantwortet. Für eine Telefonberatung wählt man montags, mittwochs oder donnerstags zwischen 10 und 16 Uhr die 0900-1-797777 (1,24 €/Min).


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link192239A.html