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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

07.01.2005
Zur Annahmepflicht des Handels von Münzen
Verbraucherzentrale Sachsen informiert über Bestimmungen des Münzgesetzes

Wenn jetzt zu Jahresbeginn wieder viele Sparschweine geschlachtet werden, gibt es nicht selten lange Gesichter beim Bezahlen. Viele Händler weigern sich nämlich, Münzen in größeren Mengen entgegenzunehmen.
„Verbraucherbeschwerden sind hier allerdings nicht immer berechtigt“, so Bettina Dittrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Nach den Bestimmungen des Münzgesetzes sind Händler tatsächlich nicht verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen in einer Zahlung anzunehmen.
Bei Gedenkmünzen besteht noch die Besonderheit, dass die Annahmepflicht auf 100,- € beschränkt ist.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link192241A.html