Wenn jetzt zu Jahresbeginn wieder viele Sparschweine geschlachtet werden, gibt es nicht selten lange Gesichter beim Bezahlen. Viele Händler weigern sich nämlich, Münzen in größeren Mengen entgegenzunehmen.
„Verbraucherbeschwerden sind hier allerdings nicht immer berechtigt“, so Bettina Dittrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Nach den Bestimmungen des Münzgesetzes sind Händler tatsächlich nicht verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen in einer Zahlung anzunehmen.
Bei Gedenkmünzen besteht noch die Besonderheit, dass die Annahmepflicht auf 100,- € beschränkt ist.
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