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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

27.12.2004
Mehr Pflegebeitrag für Kinderlose
Verbraucherzentrale Sachsen informiert über gesetzliche Neuregelung ab 2005

Das Kinderberücksichtigungsgesetz legt fest, dass ab 01.01.2005 Versicherte zwischen 23 und 65 Jahren (Stichtag ist der 01.01.1940) zusätzlich 0,25 % in die Pflegeversicherung zu zahlen haben, wenn sie kinderlos sind. D.h. all jene Mitglieder der Pflegeversicherung, die weder leibliche Kinder noch Adoptivkinder, Stiefkinder oder Pflegekinder haben, müssen diese Beitragssatzerhöhung tragen. Ausgenommen von dem Beitragszuschlag sind außerdem Zivil- und Wehrdienstleistende sowie Empfänger von Arbeitslosengeld II.
Auch Eltern, deren Kind nicht mehr lebt, müssen diesen zusätzlichen Beitrag nicht zahlen.

Für kinderlose Rentenbezieher, die nach dem 31.12.1939 geboren wurden, ist aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung eine Sonderregelung getroffen worden. Der Beitragszuschlag auf die Rente wird für die Monate Januar bis April 2005 erstmalig im Monat April 2005 erhoben, und zwar (pauschal) in Höhe von 1 % des in diesem Monat maßgebenden Rentenzahlbetrags.

Der Nachweis, dass man Mutter oder Vater ist, muss gegenüber der Stelle erfolgen, die den Pflegeversicherungsbeitrag abzuführen hat (z.B. Arbeitgeber). Dies kann, falls die Kinder nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind, z.B. die Kopie der Geburtsurkunde, der Adoptionsurkunde, des Erziehungsgeldbescheides oder bei Pflegeeltern der Pflegevertrag sein.
Wer beispielsweise im April 2005 sein 1. Kind erwartet, kann den Nachweis über die Geburt des Kindes (Geburtsurkunde, Familienstammbuch) bis zum Juli 2005 erbringen und hat dann rückwirkend ab Beginn des Monats April keinen Zuschlag mehr zu zahlen.

Wer nicht nachweist, dass er ein Kind hat oder hatte, gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem der Nachweis erbracht wird, als kinderlos und muss den Beitragszuschlag tragen.

Wer Unklarheiten zu den neuen Regelungen hat, kann sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden oder bei seiner Krankenkasse nachfragen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link192459A.html