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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

30.11.2004
Kunde wider Willen
T-Com auf Kundenfang für Optionstarife

Sachsens Verbraucherschützer raten, sich zur Wehr setzen

So mancher Kunde der Deutschen Telekom kann sich derzeit nicht erklären, weshalb die T-Com ihm Leistungen in Rechnung stellt, die er gar nicht vereinbart hat. Auf der Telefonrechnung der Betroffenen taucht plötzlich zusätzlich zum monatlichen Grundbetrag für den Telefonanschluss ein monatlicher Grundpreis für eine Tarifoption auf, wie zum Beispiel für AktivPlus, für Calltime 120 oder den XXL-Tarif. Manchen Verbrauchern flattert zuvor eine Auftragsbestätigung ins Haus für einen Auftrag, den sie nach eigenem Bekunden gar nicht ausgelöst hatten. Etliche erinnern sich dunkel an einen Anruf, in welchem die T-Com ihnen die neuen Optionstarife schmackhaft machen wollte. Aber sie hatten entweder dankend abgelehnt oder, um nicht unhöflich zu sein, lediglich gestattet, dass man ihnen Informationsmaterial zusendet.
„Offensichtlich wurden einige Kunden trotzdem auf einen anderen Tarif umgestellt. Das muss man nicht hinnehmen“, rät Evelin Voß, Telefonexpertin der sächsischen Verbraucherzentrale. Solchermaßen getäuschte Verbraucher sollten unverzüglich per Einschreiben an die T-Com klarstellen, dass kein Vertrag abgeschlossen wurde. Wenn bereits ein monatlicher Grundbetrag für eine Tarifoption auf der Telefonrechnung auftaucht, sollte die Telefonrechnung um diese Summe gekürzt und auch dies der T-Com schriftlich mitgeteilt werden. In jedem Falle obliegt es der T-Com, den angeblichen Vertragsschluss wie auch die daraus folgenden Zahlungsansprüche nachzuweisen, wenn sie Geld dafür haben will.

Die sächsischen Verbraucherschützer beobachten mit Sorge, dass sich insbesondere hoch betagte Verbraucher kaum in der Lage sehen, sich gegen die Marketing-Methoden der T-Com wie auch anderer Anbieter am Telefon und an der Haustür erfolgreich zur Wehr zu setzen. Oft kommen dann die Angehörigen oder die Nachbarn zu den sächsischen Verbraucherschützern, um Rat und Hilfe zu holen.
"Mit solch rüden Methoden gewinnen die Firmen ganz gewiss keine begeisterten Kunden" meint Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Im Gegenteil, damit wird ihr Ruf geschädigt und Misstrauen auch gegen ihre Produkte geweckt."

Rat und Hilfe gibt es in den 13 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen für ein Beratungsentgelt ab 5 €. Für kurze Fragen lohnt es sich, das Beratungstelefon der sächsischen Verbraucherschützer anzurufen, an welchem die Experten immer montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter 0900-1-797777 für 1,24 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz zu erreichen sind.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link192528A.html