Häufig sind es Erotik- und Kontakt-Anzeigen, die mit dem Zusatz „Keine 0190-Nummer!“ vermeintlich preisgünstig zu mehr oder weniger intimen Plaudereien einladen. Stattdessen wird neuerdings nicht selten eine fünfstellige Telefonnummer angegeben, die mit den Ziffern 118 beginnt. Doch auch in anderen Anzeigen-Bereichen ist es nicht ausgeschlossen, dass die für den Rückruf angegebene Nummer mit 118 beginnt, unter welcher dann nach einem bestimmten Angebot oder Namen gefragt werden soll.
„Wer darauf eingeht, erschrickt womöglich über die nächste Telefonrechnung“, weiß Evelin Voß, Telefonexpertin bei der sächsischen Verbraucherzentrale. Auf dieser sind dann unter der Position „Beträge anderer Anbieter“ auch Auskunftsdienste angegeben. Die Rat suchenden Verbraucher können sich nicht erinnern, diese angerufen zu haben. Das liegt daran, dass viele dieser Auskunftsdienste die ihnen erlaubte Weitervermittlung von Gesprächen zum Geld verdienen nutzen. Sie können nicht nur ihre Tarife für ihren eigentlichen Dienst - das Erteilen einer Auskunft über Name, Rufnummer, Anschrift und einige zusätzliche Angaben von Telefonnutzern - selbst frei festlegen. Sie dürfen auch den Anrufer mit dem gewünschten Gesprächspartner verbinden. Oft geschieht das zu ihrem relativ hohen Minuten-Tarif oder auch zu einem noch höheren, etwa zu einer 0190- oder 0900-Nummer. Dem Anrufer ist dies nicht bewusst, und mitunter wird ein Tarifwechsel beim Weiterverbinden auch nicht angesagt. Verbraucher haben dann vor Gericht gute Karten, denn Auskunftsdienste müssen in ihrer Werbung angeben, was die Nutzung der Angebote kostet (BGH, Urteil vom 03.07.2003).
Mit diesem Vorgehen werden die gesetzlichen Regelungen gegen den Missbrauch von 0190er-/0900er-Nummern geschickt umgangen. All das bleibt auf der normalen Telefonrechnung zumeist verborgen und ist oft nur anhand eines unverkürzten Einzelverbindungsnachweises nachzuvollziehen. Den sollte jeder Verbraucher bei seinem Netzbetreiber beantragen, raten Sachsens Verbraucherschützer. Dann kommt der Einzelverbindungsnachweis jeden Monat mit der Telefonrechnung kostenlos ins Haus.
Ausführliche Beratung und Information gibt es in den 13 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen für ein Beratungsentgelt ab 5 €. Für kurze Fragen lohnt es sich, das Beratungstelefon der sächsischen Verbraucherschützer anzurufen, an welchem die Experten immer montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter 0900-1-797777 für 1,24 Euro pro Minute zu erreichen sind.
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