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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

14.12.2004
Lebensmittel mit Herkunft
Verbraucherschützer geben Tipps auf der Suche nach Lebensmitteln, die ihren Ursprung verraten

Die Herkunft unseres Festtagsbratens bleibt oft verborgen. Doch hat sich in den letzten Jahren bei den Angaben zur Herkunft unserer Lebensmittel so einiges getan. Bei unverarbeiteten Rindfleisch sind die Anbieter zur Herkunftsangabe verpflichtet. Auch viele Geflügelanbieter haben sich nach dem Dioxinskandal 1999 freiwillig darauf eingestellt, die Herkunft ihres Geflügelfleisches anzugeben.
Sachsens Verbraucherschützer raten beim Kauf von Geflügelfleisch auf das Herkunftssicherungssystem der deutschen Geflügelwirtschaft und der Orgainvent GmbH zu achten. Es garantiert mit den Buchstaben D/D/D auf dem Etikett, dass Geburt, Mast und Schlachtung des Geflügels in Deutschland stattgefunden haben. Wer Zeit und Muse hat, kann sein Geflügel auch direkt beim Erzeuger in seiner Region kaufen. Von den meisten Produkten aus dem Supermarkt erfährt der Kunde jedoch nichts über die Herkunft der Ware. Zwar müssen frisches Obst und Gemüse größtenteils mit der Ursprungsangabe versehen sein, daraus hergestellte Produkte aber brauchen ihren Ursprung nicht preiszugeben. So weiß der Verbraucher zwar, aus welchem Land der Apfel kommt, nicht jedoch, aus welchen Äpfeln der Apfelsaft gepresst wurde.
Ein weiterer Tipp der sächsischen Verbraucherschützer lautet, auf gesetzlich geschützte Herkunftsbezeichnungen zu achten. Sie sind ein wichtiger Wegweiser bei der Suche nach traditionellen und regionalen Köstlichkeiten. Dabei ist auf die einheitlichen europäischen Siegel und Kürzel zu achten. Die Kürzel „g.g.A.“ für geschützte geografische Angabe und „g.U.“ für geschützte Ursprungsbezeichnung garantieren, dass die Produkte auch tatsächlich aus der genannten Region stammen. Zu jedem Kürzel gibt es auch ein Zeichen:
Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) besagt, dass Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen muss. Bei der geschützten geographischen Angabe (g.g.A.) besteht eine Verbindung zwischen mindestens einer der Produktionsstufen, der Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung und dem Herkunftsgebiet. Rund 500 Produkte sind europaweit auf diese Weise bereits geschützt. Sächsische Spezialitäten sind auch darunter zu finden: die Meißner Fummel (g.g.A.), das Wernesgrüner Bier (g.g.A.), das Lausitzer Leinöl (g.g.A.) und der Altenburger Ziegenkäse (g.U.). Das Gebiet für die Bezeichnung Altenburger Ziegenkäse bezieht sich dabei nicht nur auf das heutige Altenburg, sondern orientiert sich am Altenburger Land, welches sich auf die beiden Bundesländer Sachsen und Thüringen erstreckt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link192752A.html