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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

10.12.2004
Über 1000 DDR-Altkredite rechnerisch überprüft
Verbraucherschützer können bis zum Jahresende keine neuen Fälle annehmen

Ein Thema hatte 2004 bei den sächsischen Verbraucherschützern überragende Bedeutung in der Finanzdienstleistungsberatung: Die Überprüfung von variabel verzinslichen DDR-Altdarlehen auf ordnungsgemäße Zinsanpassung durch die Banken und Sparkassen.

Hintergrund dafür ist die in vielen Fällen zum Jahresende drohende Verjährung des Rückzahlungsanspruchs. Für mehr als 1000 Verträge wurden diese Ansprüche allein im Jahr 2004 von den sächsischen Verbraucherschützern in einem aufwändigen Verfahren rechnerisch ermittelt. Dabei ergab sich insgesamt ein Erstattungsvolumen von mehr als 1,5 Millionen Euro. An diesem Betrag haben sich die betroffenen Kreditinstitute in den vergangenen Jahren zu Lasten von Verbrauchern ungerechtfertigt bereichert. Den Verbrauchern steht deshalb ein Rückzahlungsanspruch zu. Betroffene haben auch tatsächlich, und nicht nur im Einzelfall, vierstellige Beträge von den Kreditinstituten zurückerhalten.

Da die Verbraucherschützer in den nächsten Tagen unter Hochdruck noch die bereits eingereichten Verträge abarbeiten, können sie derzeit keine weiteren Berechnungswünsche entgegennehmen. Neue Berechnungen hinsichtlich nicht verjährter Forderungen werden wieder ab Jahresanfang angenommen.

Wer erst jetzt erfährt, dass er möglicherweise auch von der nicht ordnungsgemäßen Zinsanpassung bei seinem Kredit betroffen ist, sollte unverzüglich und nachweisbar mit seinem Kreditinstitut Verhandlungen über die Rückerstattung aufnehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link192758A.html