„Eine gesetzliche Neuregelung vom Ende des Jahres 2004, die dem Verbraucherschutz im Versicherungsbereich dient, ist bisher weitgehend unbemerkt geblieben“, sagt Andrea Hoffmann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Mit dem Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen sind am 08.12.2004 für Lebensversicherungen neue Widerrufs-, Rücktritts- und Widerspruchsfristen in Kraft getreten. Für alle Neuabschlüsse - und nicht nur solche über das Internet, per Telefon oder Post - gilt nunmehr eine 30-tägige Bedenkzeit.
Eine Mitte Januar durchgeführte Stichprobe der Verbraucherzentrale Sachsen hat ergeben, dass einige Versicherer auf ihren Homepages und auf Versicherungsanträgen immer noch auf die überholte 14-tägige Frist verweisen. Wenn die Versicherer ihre Kunden auch nicht mit Übersendung des Versicherungsscheins und der Verbraucherinformationen korrekt über die neue verlängerte Frist informieren, können Betroffene dem Vertrag noch bis zu einem Jahr nach Zahlung der ersten Prämie widersprechen und damit schadlos aussteigen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist nämlich eine ordnungsgemäße Belehrung zusammen mit der Übersendung vollständiger Verbraucherinformationen.
Der Abschluss einer Lebensversicherung will gut überlegt sein, schließlich geht man damit ein Vertragsverhältnis über viele Jahre ein. Da sollten der Vertragsinhalt und der Vertragspartner in aller Ruhe ausgewählt werden. Doch die Praxis sieht häufig anders aus. Gerade in den letzten Wochen des vergangenen Jahres sind in Schlussverkaufsstimmung Kapital- und fondsgebundene Lebensversicherungen oft übereilt abgeschlossen worden. Wer mit etwas Abstand jetzt feststellt, dass der Vertragsabschluss doch nicht sinnvoll war, sollte seine Vertragsunterlagen jetzt von den sächsischen Verbraucherschützern auf Ausstiegsmöglichkeiten überprüfen lassen. Oft wird noch ein schadloser Ausstieg möglich sein. Wer nach zwei oder drei Jahren seine Kapital-Lebensversicherung kündigt, wird dagegen hohe finanzielle Verluste in Kauf nehmen müssen.
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