In der Wohngebäudeversicherung sind Sturm- und Hagelschäden versichert. Gezahlt wird für Schäden am Haus, an Fenstern und an Scheiben. Folgeschäden werden ebenfalls vom Versicherungsschutz erfasst. Dringt zum Beispiel durch beschädigte Fenster noch Regen ins Haus ein und verursacht weitere Gebäudeschäden, sind diese ebenfalls versichert. Schäden außerhalb des Gebäudes, etwa an Zäunen und an Beleuchtung sind nicht immer mitversichert.
Sturm und Hagel ist ebenfalls in der Hausratversicherung gedeckt. Wenn zum Beispiel ein Fenster zu Bruch geht und dabei auch eine Vase zerschlägt, ist der Vasenschaden über die Hausratversicherung zu regulieren.
Hagel kann auch an Autos unschöne Spuren hinterlassen. Dafür kann eine KASKO-Versicherung in Anspruch genommen werden. Hagelschäden sind sowohl in der Teilkasko wie auch in der Vollkasko abgesichert. Das gleiche gilt, wenn durch Sturm Äste auf den PKW geschleudert wurden und dabei Schäden verursachten.
In jedem Fall ist ein Schaden so gering wie möglich zu halten und unverzüglich der Versicherungsgesellschaft zu melden.
Weitere Informationen rund um den Versicherungsschutz für Haus und Wohnung findet man im neuen Ratgeber der Verbraucherzentralen „Haus und Wohnung richtig versichern“. Für 9,80 € ist dieser in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen erhältlich (Auskunftstelefon: 01805 79 77 77 für 0,12 €/Min.). Für zusätzlich 2,50 € für Porto und Versand kommt er – gegen Rechnung – auch ins Haus. Bestellen kann man über die Homepage unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de oder schriftlich beim Zentralversand der Verbraucherzentrale, Adersstraße 78 in 40215 Düsseldorf.
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