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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

24.01.2005
Noch ein gefördertes Altersvorsorgeprodukt:
Die Rürup-Rente

Riester-Rente, Eichel-Rente und ab 01.01.2005 auch noch die Rürup-Rente, wer soll da noch durchsehen, fragt Otto Normalverbraucher. Was es mit dem neuen Produkt auf sich hat, erklären Sachsens Verbraucherschützer.

Die Rürup-Rente wird mehr und mehr auch als Basisrente bezeichnet. Dabei handelt es sich nicht um eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern um einen privaten Rentenversicherungsvertrag. Jedoch ist sie quasi ein Abbild der gesetzlichen Rente. Sie wird nur als steuerbelastete Leibrente gewährt, das heißt, es erfolgt eine lebenslange regelmäßige Auszahlung, die nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnt. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Darin besteht zum Beispiel ein Unterschied zur Riester-Rente. Bei dieser ist eine einmalige Kapitalauszahlung in Höhe von 20 oder bei Neuverträgen auch in Höhe von 30 Prozent möglich.
Zum engen Bedingungskorsett der neuen Basisrente gehört auch, dass sie nicht vererbt, nicht übertragen, nicht beliehen und nicht veräußert werden kann. Der Vorteil liegt auf der anderen Seite darin, dass die Aufwendungen, also die Einzahlungen, Stück für Stück steuerlich absetzbar sind. In diesem Jahr können pro Person maximal 12.000 € steuerfrei in einen solchen Basisrentenvertrag eingezahlt werden. Bis zum Jahr 2025 werden es dann 20.000 € sein. Damit könnten die Angebote für Gutverdiener interessant werden. Weitere Vorteile liegen darin, dass sie nicht nur von rentenversicherungspflichtigen Personen genutzt werden können. Eine Rürup-Rente kann von allen, das heißt auch von Selbstständigen vereinbart werden. Schließlich könnte in bestimmten Fällen auch von Interesse sein, dass diese Form der privaten Altersvorsorge nicht wegen Bezug von Arbeitslosengeld II verwertet werden muss.

Die ersten Angebote werden von der Versicherungswirtschaft in den nächsten Wochen aus den Schubladen geholt und auf den Markt gebracht. Trotz der vielen gesetzlichen Vorgaben werden sich die Angebote von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden. Durch unterschiedlich hohe Kosten wird es auch Unterschiede bei den Renditen geben. Deshalb empfehlen die sächsischen Verbraucherschützer einmal mehr, abzuwarten. Es sollten erst einige Angebote auf den Markt kommen, damit man diese vergleichen kann. Bei den Vergleichen werden dann die sächsischen Verbraucherschützer Ratsuchenden wieder hilfreich zur Seite stehen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link192887A.html