Auffallend viele betagte Sachsen sind genervt, weil sie derzeit von einer PT Marketing d.o.o. aus Zagreb, Kroatien oder einer MONT CO d.o.o. aus Monte Negro Formschreiben mit vorbereiteten Überweisungsträgern erhalten. In den Schreiben wird mitgeteilt, dass auf Grund einer getätigten Bestellung die gewünschte Ware zusammengestellt, verpackt und per Post zugesandt wurde. Die Waren seien aber vom Verbraucher nicht abgenommen und daher zurückgesandt worden, so dass man jetzt die Bezahlung der Waren fordert und anderenfalls Schadenersatzforderungen in Aussicht stellt.
Viele Verbraucher beteuern, niemals etwas bei einer dieser Firmen bestellt zu haben. Andere geben an, zwar eine Bestellung aufgegeben, jedoch Mahnungen zu deutlich mehr Bestellungen erhalten zu haben.
„In all diesen Fällen sollte ein kühler Kopf bewahrt werden“, so Bettina Dittrich, Juristin der sächsischen Verbraucherzentrale. „Wurden Waren unbestellt zugesandt, so müssen diese weder abgenommen noch bezahlt werden.“ Wird von einem Unternehmen ein Vertragsabschluss behauptet, so sollte man sich diesen nachweisen lassen. Nur wenn tatsächlich Verträge geschlossen wurden, besteht die Pflicht, die Artikel abzunehmen und zu bezahlen. Kamen Verträge ohne direkten Kontakt zwischen Verbraucher und Unternehmen zustande, also z.B. per Brief, Telefon oder Internet, können sie widerrufen werden.
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