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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

01.02.2005
Gewinnspiel mit Bestellfalle

Wer von TV Winner Berlin eine Rechnung über 60 Euro für ein Zeitschriftenabonnement bekommt, sollte nicht ungeprüft zahlen. Bei der Verbraucherzentrale Sachsen mehren sich die Anfragen Betroffener, die ein Abonnement bezahlen sollen, obwohl sie sich keines Vertragsabschlusses bewusst sind. Bei manchen von ihnen wird die Forderung mittlerweile durch ein Inkassounternehmen geltend gemacht. Auch wer ein solches Schreiben erhalten hat, ohne einen Vertrag abgeschlossen zu haben, sollte zunächst die Zahlung verweigern. Ein Musterbrief der Verbraucherzentrale hilft, sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren.

Im Internet lockt TV Winner mit einem kostenlosen Gewinnspiel, bei dem ein Smart ausgelobt wird. Wer sich auf die Eingabe seiner Daten einlässt, gerät - ohne es zu merken - in eine Bestellfalle. Ein "Häkchen" und ein Klick, so fragen viele Betroffene jetzt, kann doch nicht zu einem TV-Winner-Zeitschriftenabonnementvertrag geführt haben? Die betroffenen Surfer wissen nichts von einem Abo - auch dann nicht, wenn sie die Teilnahmebedingungen genau studiert haben. Der Internetseite fehlt zunächst jeder Hinweis auf Vertrag und Zahlungspflicht. Erst nach Eingabe der vollständigen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefon und e-Mail) fanden Betroffene den Hinweis auf das kostenpflichtige Abonnement. Diejenigen, die die Prozedur hier abbrachen, berichteten, dass sie dennoch als Abo-Kunde zur Kasse gebeten wurden.

„Auf diese Weise kommt kein rechtswirksamer Vertrag zustande“, erklärt Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. “Verbraucher, die eine Rechnung von TV Winner erhalten haben und sich keines Vertragsabschlusses bewusst sind, sollten die Zahlung zunächst verweigern und von dem Unternehmen schriftlich den Nachweis eines wirksamen Vertrages verlangen. Das dürfte dem Unternehmen schwer fallen.“

Mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale können sich betroffene Verbraucher wehren. Senden Sie diesen bitte möglichst per Einschreiben an TV-Winner.

Den Musterbrief erhalten Sie darüber hinaus auch in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen.

Übrigens: Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs hat beim Landgericht Berlin (AZ: 103 O 9/05) am 12.01.2005 eine einstweilige Verfügung erwirkt, die von TV Winner anerkannt wurde und damit rechtskräftig ist. Deshalb können Interessenten nun wählen, ob sie sich nur am Gewinnspiel beteiligen oder zusätzlich auch ein Test-Abo haben möchten.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link193100A.html