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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

01.03.2005
Wer nicht (mit)spielt, hat schon gewonnen

Verbraucherzentrale warnt vor dubiosen Gewinnbenachrichtigungen

Glaubt man den Mitteilungen verschiedener, derzeit besonders aktiv in Erscheinung tretender Gewinnspielveranstalter, so muss man annehmen, dass es Sachsens Verbraucher nicht nötig haben, Gewinne auch abzufordern.

So werden gegenwärtig Verbraucher mit Anschreiben überflutet, deren Absender man nicht ermitteln kann. Ein Unternehmen „TRAVELSTRAR 2005 – Exclusive Reisen“ teilt ganz aktuell Bürgern aus dem Raum Leipzig mit, dass sie Gutscheine und Reiseschecks in der Vergangenheit nicht eingelöst hätten und lädt zur Abholung der Guthaben und Geschenke in verschiedene Gaststätten Leipzigs und Umgebung ein. „Dahinter steckt ganz augenscheinlich nichts anderes als eine Werbeverkaufsveranstaltung“, sagt Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen. Immerhin wird mit Lebensmittelpaketen, einem neuen Reisekatalog 2005 und „wertvollen Gastgeschenken“ gelockt, obwohl es doch vermutlich einzig um den Verkauf von Reisen geht.
Die gleiche Masche fällt derzeit bei einem so genannten Deutschen Touristik-Center (DTC), einem Reise-Center Deutschland (RCD) oder der Melsheimer Reiseservice GmbH auf, die als Firmensitz eine Postfachadresse in Zell/Mosel angibt.
Eine „Euro-Clubreisen Zentrale“ aus den Niederlanden lädt Kunden, die aufgefallen seien, weil sie Guthaben auf verschiedenen Travelkonten nicht eingelöst hätten, zur Kaffeefahrt ein.
Während es bei den genannten Beispielen schlicht darum geht, Verbraucher zum Abschluss von Verträgen zu animieren, gibt es derzeit auch mehrere aktuelle Beispiele dafür, dass vermeintliche Gewinner als Laienwerber für weitere Reiseteilnehmer missbraucht werden sollen.
Auch hier kann letztlich nur gewarnt werden, denn häufig rechnet sich solch ein Gewinn im Ergebnis nicht. Bei günstigen Veranstaltern zahlt man für 2 Personen oft den gleichen Preis, wie er beim Reisegewinn allein für die mitreisende Person zu zahlen wäre. Außerdem fallen häufig hohe Kosten für separat zu buchende Leistungen an. Darüber hinaus fehlt es oft an der Aushändigung eines gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsscheines. So wird beispielsweise von der Firma „Eso-Tec GmbH & Co KG“ mit Sitz in Stapelfeld eine Buchungs- und Bearbeitungsgebühr für die mitreisende Begleitperson verlangt, obwohl kein Sicherungsschein ausgehändigt wird. Eine „James-Cook-Holliday GmbH“ gratuliert Gewinnern eines Europa-Rätsels zu einer Woche Sonnenschein in der Türkei. Auch hier geht es augenscheinlich nur darum, dass der vermeintliche Gewinner eine weitere Person mitnimmt, die dann die Reise zu bezahlen hat.

Doch nicht nur Reisegewinne sind derzeit aktuell, sondern auch Gewinnbenachrichtigungen an Verbraucher, die im Internet an einem Gewinnspiel teilgenommen haben und denen nunmehr ein Abonnementvertrag des so genannten Magazins für Gewinner TV Geiz aufgedrückt werden soll.
Nicht jedem Verbraucher wird hierbei sofort klar sein, dass mit seinem Schweigen nach Erhalt des Probeheftes rechtlich kein Vertrag zustande kommt. Die Initiatoren wollen aber gerade das den Verbrauchern glauben machen in der Hoffnung, dass sich viele nicht wehren und die der Testphase folgenden Abogebühren zahlen.

Da bei den Wörtern Reisegewinn oder Zeitschriftenabo im Zusammenhang mit einer Gewinnbenachrichtigung schon viele hellhörig werden, scheuen sich die Initiatoren derartiger Schreiben nicht, ständig nach Neuem, Glaubwürdigerem zu suchen.

Eine Firma „Zwa-Kon“ mit Sitz in Luxemburg schreibt Verbraucher an und teilt mit, dass diese noch einen offenen Wertpreis hätten. Die Firma „Zwa-Kon“ sei vom Verwalter der sich in Auflösung befindlichen Werbefirma „Preisrätsel“ beauftragt, alle Verbindlichkeiten zu prüfen und abzuwickeln. Und wen wundert’s noch, die Angeschriebenen werden ins Lager der Firma zu einem gutbürgerlichen Frühstück eingeladen und dürfen aus Restbeständen, wie z.B. 17-teiligen Goldbestecken oder Winterrheumadecken auswählen.

Nicht selten geht es letztlich schlicht und einfach darum, vermeintliche Gewinner zur Gewinnabforderung unter einer teuren Mehrwertdienste-Rufnummer zu veranlassen. Gegen die Firma „Sonnenschein Versandhandels GmbH“ mit Sitz in Klagenfurt/Österreich hat der Verbraucherzentrale Bundesverband erst jüngst eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es dem Unternehmen untersagt, Verbraucher anzuschreiben und sie aufzufordern, einen Gewinnanteil telefonisch unter einer Mehrwertdienste-Rufnummer zum Preis von 1,86 Euro/Minute abzufordern.

All diesen Gewinnbenachrichtigungen ist eins gemeinsam. Gewinner werden am Ende die Verbraucher sein, die sich erst gar nicht auf die dubios anmutenden Angebote einlassen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link193842A.html