Verbraucherzentrale Sachsen: Auch bei tiefgekühlten Lebensmitteln ist „Natur“ besser als „fertig“
Produkte aus der Tiefkühltruhe erfreuen sich großer Beliebtheit, ersparen sie doch bei der Zubereitung Zeit und Mühe. Der Handel bietet vom küchenfertigen Geflügel oder Gemüse bis zu Fertigpizza und Bami Goreng eine breite Palette tief gefrorener Lebensmitteln an.
Tiefkühlen heißt, die vorbereiteten, frischen Lebensmittel werden bei etwa – 30 ° C schockgefrostet und anschließend ununterbrochen bei – 18 ° C gelagert. Diese Art der Konservierung zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sowohl die Nährstoffe als auch Aroma, Farbe und Konsistenz in Vergleich zu anderen Verfahren am besten erhalten bleiben. Entscheidend für die Güte des Tiefkühlerzeugnisses ist natürlich immer die Qualität der Ausgangsstoffe.
Der Tipp von Ernährungsexpertin Dr. Birgit Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen lautet:
„Auch bei Tiefkühlprodukten ist Natur besser als fertig.“ Empfehlenswert sind Obst, Gemüse, Fleisch und Fisch ohne fertige Würzung, Panaden oder ähnliches. Für die richtige Geschmacksnote muss jeder selbst sorgen.
Fertigprodukte sollten nur selten gewählt werden, denn sie enthalten meist reichlich Zusatzstoffe und Aromen. Außerdem bleibt die Freude am Kochen auf der Strecke.
In den Tiefkühltruhen des Handels muss sowohl eine Lagertemperatur von – 18 ° C als auch die maximale Stapelhöhe (Markierung in der Truhe) eingehalten werden. Davon sollte man sich vor dem Kauf überzeugen.
Gleichfalls vor dem Kauf sollte geprüft werden, ob in durchsichtigen Packungen „Schnee“ zu sehen ist und ob Obst und Gemüse locker in der Packung liegen oder verklumpt sind. Schnee und Verklumpungen deuten auf ein angetautes Produkt hin. Selbstverständlich sollten auch keine Produkte mit defekter Verpackung im Einkaufskorb landen.
Tiefgekühlte Lebensmittel sollten zuletzt ausgewählt werden, bevor an der Kasse bezahlt wird. Anschließend sollten die Einkäufe schnell nach Hause gebracht und ins Tiefkühlfach gelegt bzw. weiterverarbeitet werden.
Wichtig bei der Zubereitung ist die Beachtung der Packungshinweise. Gemüse muss in der Regel vor der Zubereitung nicht aufgetaut werden, große Fleisch- und Geflügelportionen sowie Erzeugnisse zum Kaltverzehr (z. B. Torten, rohes Obst) dagegen schon.
Tiefgefrorenes muss vor dem Auftauen immer aus der Packung genommen werden. Beim Auftauen von Fleisch, Geflügel und Fisch ist Hygiene oberstes Gebot. Diese Produkte müssen im Kühlschrank aufgetaut werden. Dafür sollte ein Gefäß genutzt werden, aus dem das Abtauwasser ablaufen kann. Das Abtauwasser ist sofort wegzuschütten und das Gefäß zu reinigen.
An- und aufgetaute Lebensmittel sollten immer umgehend zubereitet werden.
Aufgetauter Fisch, zerkleinertes Fleisch, Pilze und Speiseeis dürfen aus hygienischen Gründen nicht wieder eingefroren werden.
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