Am 01. Juni 2004 wird die europäische Krankenversicherungskarte schrittweise in Verkehr gebracht werden. Sie soll in allen Mitgliedstaaten gelten. Allerdings wird es eine Übergangsphase bis Ende 2005 geben, in der auf Antrag die Länder, die dies wünschen, sich noch nicht daran beteiligen müssen. So wird die Karte zum 1. Juni zunächst nur in Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Spanien, Griechenland, Irland, Schweden, Dänemark, Finnland, Norwegen, Estland und Slowenien zum Einsatz kommen.
Sie ersetzt die Papiervordrucke, die bisher für medizinische Leistungen bei vorübergehendem Aufenthalt in anderen Mitgliedsstaaten bestimmt sind.
Gegenwärtig muss für jeden Aufenthalt ein neuer Vordruck beantragt werden. Mit der neuen Krankenversicherungskarte wird es nicht mehr erforderlich sein, bei jeder Auslandsreise alle Vordrucke auszufüllen. Auf Vorlage der Karte kann die Behandlung erfolgen. Langfristig ist vorgesehen, die Karte mit einem elektronischen Chip zu versehen.
Ab 01. Juni 2004 erhält man die europäische Krankenversicherungskarte von seiner Krankenkasse. Dort erfährt man dann auch, wie die Karte anzuwenden ist.
Sie gilt nur für eine unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung, z.B. bei einem gebrochenen Bein oder einem kranken Zahn, aber auch für eine fortlaufende Versorgung bei schweren chronischen Erkrankungen.
Will allerdings ein gesetzlich Versicherter auf Kosten seiner Krankenkasse bestimmte Leistungen gezielt im EU-Ausland in Anspruch nehmen, dann gilt die Karte nicht. In diesem Fall muss er sich vorab die Zustimmung seiner Krankenkasse einholen.
Die europäische Versicherungskarte ist nach einem einheitlichen Muster gestaltet und wird ein charakteristisches europäisches Symbol enthalten. Damit soll sicher gestellt werden, dass die Karte von allen Beteiligten im Gesundheitssystem anerkannt wird, unabhängig vom Aufenthaltsort des Karteninhabers.
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