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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

10.03.2005
Spuren im Fleisch

Antibiotika-Rückstände auch in minimalen Dosen nicht tolerieren

Immer wieder tauchen, wie in der jüngsten Ausgabe des Magazins „Öko-Test“, Berichte über Reste von Antibiotika im Fleisch auf. „Es handelt sich hierbei in der Regel zwar um geringe Spuren, die unter den gesetzlich festgelegten Höchstwerten liegen, gleichwohl ist das Problem brisant“, sagt Dr. Birgit Brendel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale.

Die Unempfindlichkeit (Resistenz) bakterieller Krankheitserreger gegenüber Antibiotika ist ein weltweites Problem geworden. Jede Anwendung von Antibiotika führt neben dem (erwarteten) therapeutischen Erfolg auch dazu, dass Erreger Abwehrmechanismen, d.h. Resistenzen entwickeln. Die negative Folge ist die nachlassende Wirksamkeit der Antibiotikatherapie.

Das grundsätzliche Problem von Antibiotika-Rückständen aus tierischen Lebensmitteln besteht darin, dass sie in die menschliche Darmflora eingreifen und zu einer Auslese resistenter Keime führen können. Ebenfalls kritisch ist die Ausbreitung der Antibiotikaresistenz bei Bakterien, die das Tier als Wirt nutzen und beim Menschen Krankheiten auslösen können.

In der Tierhaltung werden Antibiotika aus drei Gründen eingesetzt. Erstens erhalten einzelne erkrankte Tiere eine gezielte tierärztliche Behandlung. Zweitens verabreichen Landwirte prophylaktische Gaben an ganze Tiergruppen, um dem Einschleppen von Krankheiten vorzubeugen. Bei korrekter Handhabung ist das Fleisch frei von Rückständen. Und drittens werden so genannte Leistungsförderer, Spezialfuttermittel mit geringen Antibiotikamengen, eingesetzt, die das Wachstum der Tiere verbessern. Der Zusatz von Leistungsförderern ist in der EU derzeit auf 4 Mittel beschränkt und ab 1. Januar 2006 werden diese EU-weit generell verboten sein.

„Beim Einkauf lohnt es sich daher, auf das QS-Zeichen auf der Packung zu achten. Schweinefleisch mit diesem Siegel wurde beispielsweise ohne Zuhilfenahme von Leistungsförderern erzeugt. Eine zweite, bessere Möglichkeit ist Fleisch aus ökologischer Tierhaltung, da hier sowohl vorbeugende Antibiotikagaben als auch Leistungsförderer grundsätzlich verboten sind“, empfiehlt die Verbraucherschützerin.

Die Verbraucherzentrale Sachsen mahnt an, den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung insgesamt einzuschränken. Es sollte nicht nur auf Leistungsförderer, sondern auch auf den prophylaktischen Einsatz verzichtet werden. Sehr gute Hygiene und Impfmaßnahmen stabilisieren vorbeugend die Tiergesundheit. Weiterhin sollten antimikrobiell wirkende Stoffe generell gezielter eingesetzt werden. Zu diskutieren ist ebenfalls, ob neu entwickelte Antibiotika künftig ausschließlich der Humanmedizin vorbehalten bleiben sollten.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link194240A.html