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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

14.03.2005
Neues Haus – wie lange ohne Reparaturen?

Heizungen werden oft nicht älter als 15 Jahre

Das neue Eigenheim ist gerade fertig geworden und nun hofft man auf eine lange reparaturfreie Zeit. Doch wie lange dauert es, bis die Heizung spuckt oder das Wasserrohr leckt?
„Wann die ersten Reparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen bei den einzelnen Bauwerksteilen, wie Fenster, Heizung, Außenputz, Dach, Wasserleitungen, Armaturen oder Elektroinstallationen fällig sind, hängt sowohl von der Qualität der Ausgangsmaterialien als auch von der Pflege und Wartung sowie von der Belastung ab,“ sagt Roland Pause, Bau- und Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen.

So können z.B. Holzfenster eine Lebensdauer von mindestens 20 Jahren haben, bei entsprechender Qualität und Pflege können sie sogar doppelt so lange halten. Die zu erwartende reparaturfreie Zeit bei einer Heizung kann 15 Jahre betragen. Jedoch gilt auch hier der Grundsatz: Je älter, desto reparaturanfälliger. Wasserleitungen sollten bis zu 20 Jahre halten. Danach ist mit Reparaturen zu rechnen. Elektroinstallationen sollten mindestens 25 Jahre reparaturfrei sein. Über diesen Zeitraum hinaus ist unter Umständen mit Ausfällen zu rechnen. Dabei ist natürlich eine qualitätsgerechte Verarbeitung immer die Voraussetzung.

Besonderes Pech kann derjenige haben, der beim Neukauf nicht auf die neueste Technik schaut. Wenn nach ein paar Jahren z.B. durch Gesetzesänderungen erhöhte Anforderungen an Heizungsanlagen gestellt werden, die eine vorhandene Anlage nicht erfüllt, stehen neue Kosten ins Haus. Hier schafft der Gesetzgeber oft durch Übergangsregelungen die Möglichkeit, bis zu einem bestimmten Termin den Austausch oder die Modernisierung der Anlage zu vollziehen. Das ist selbst dann notwendig, wenn die Anlage durch gute Pflege und Wartung noch einige Jahre funktionieren würde.
„Hier ist zu empfehlen“, so Roland Pause, „sich vor der Realisierung von Modernisierungsmaßnahmen entsprechend beraten zu lassen. Der Bauherr sollte schon wissen, mit welchen Standzeiten er rechnen muss, um so rechtzeitig genug finanzielle Rücklagen für eine spätere Modernisierung oder Instandsetzung wichtiger Bauwerksteile zu schaffen.“
In zwölf Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen erhält man in der Energieberatung kostenlos Rat. Darüber hinaus wird die Energieberatung in über dreißig Beratungsstützpunkten im Freistaat angeboten. Eine Übersicht ist auf der Homepage der Verbraucherzentrale Sachsen unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de zu finden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link194325A.html