Bank muss vorab umfassende Informationen erteilen/Widerrufsbelehrung besonders wichtig
Seit Dezember 2004 gibt es gesetzliche Neuregelungen, die den Verbraucher nun auch beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen besser schützen sollen. Fernabsatz heißt, dass sich der Verbraucher und der Unternehmer beim Vertragsabschluss nicht gegenüberstehen. Neben Internetgeschäften gehören dazu auch Verträge, die übers Telefon, auf dem Postweg oder über das Fax geschlossen werden.
Wer zum Beispiel ein Sparkonto oder ein Wertpapierdepot übers Internet eröffnen will, erhält nun vorab auf der Homepage des Anbieters umfassende Informationen. Dazu gehören einerseits Angaben zum Kreditinstitut, zur zuständigen Aufsichtsbehörde, zur Vertragssprache, zum Gerichtsstand und zur außergerichtlichen Streitschlichtung. Andererseits bedarf es detaillierter Ausführungen zum Produkt selbst. So ist zum Beispiel bei einem Sparkonto über die Anlagedauer, die Verzinsung, die Mindestsparrate, die Kündigung und die Kosten zu informieren. Ganz wichtig ist auch die Widerrufsbelehrung. Ein Vertrag, der im Wege des Fernabsatzes geschlossen wird, kann grundsätzlich binnen zwei Wochen widerrufen werden. Nur beim Erwerb von Finanzdienstleistungen, die preislichen Schwankungen unterliegen, wie etwa Aktien oder Investmentfondsanteilen existiert kein Widerrufsrecht. Über das Ja oder Nein eines Widerrufsrechtes und die daraus resultierenden Folgen muss der Verbraucher ordnungsgemäß belehrt werden. Geschieht dies nicht, hat er unbegrenzt das Recht, seinen Vertrag zu widerrufen.
Unabhängig von diesen neuen Regeln gibt es hinsichtlich des Vertragsabschlusses noch weitere Anforderungen. So muss bei einer Kontoeröffnung eine Identifizierung des Verbrauchers erfolgen. Zu dieser Legitimationsprüfung geht man zum Beispiel mit seinem unterschriebenen Depotantrag, dem jeweiligen Ident-Formular und seinem gültigen Personalausweis zu einer Sparkasse, Bank oder der Post. Von dort aus werden nach der Identitätsfeststellung die Unterlagen dem Vertragspartner zugesandt. Schließlich kommt der Vertrag mit dem Kreditinstitut zustande Ein Zeichen dafür kann beispielsweise die Zusendung einer PIN sein.
Wer Fragen zum neuen Fernabsatzrecht bei Finanzdienstleistungen hat, kann diese den sächsischen Verbraucherschützern stellen. Dies ist insbesondere am Weltverbrauchertag, am 15. März, möglich, der in diesem Jahr unter dem Motto „Verbraucherschutz im Internet - wie viel Vertrauen ist gerechtfertigt“ steht. Außerdem kann man sich telefonisch montags, mittwochs und donnerstags zwischen 10.00 und 16.00 Uhr unter der Rufnummer 0900-79-7777 (1,24 €/Min) beraten lassen.
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