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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

16.03.2005
Der Bock taugt nicht zum Gärtner

Nach PHOENIX-Skandal bietet FMK-Fonds-Center Chemnitz Geschädigten jetzt Hilfe an

„Tausende Sachsen werden nach Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens der PHOENIX Kapitaldienst GmbH Frankfurt/M. mit finanziellen Verlusten rechnen müssen“, sagt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Viele von ihnen hatten sich bereits 1998 auch im FMK-Fonds-Center Chemnitz dazu überreden lassen, dem PHOENIX Managed Account, einem so genannten „verwalteten Konto“ bei der PHOENIX Kapitaldienst GmbH beizutreten. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte seinerzeit vor den Risiken dieses Angebotes gewarnt.

„Obwohl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Entschädigungsfall festgestellt hat, werden betroffene Anleger ihr Geld nicht zwangsläufig zurückerhalten“, vermutet die Verbraucherschützerin. Das Insolvenzgericht muss zunächst feststellen, ob ein Verfahren überhaupt eröffnet werden kann oder etwa mangels Masse abgelehnt wird. Auch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) muss erst einmal prüfen, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen. Somit können derzeit weder Ansprüche beim vorläufigen Insolvenzverwalter noch bei der EdW angemeldet werden. Die Daten der betroffenen Anleger liegen dort jedoch vor. Sobald eine Klärung herbeigeführt ist, werden diese Personen angeschrieben.

Jetzt ist es nach Meinung der sächsischen Verbraucherschützer wichtig, unverzüglich zu prüfen, ob die Vermittler bei Vertragsabschluss Pflichtverletzungen begangen haben.

Zu den Pflichten der Vermittler, wie z.B. dem FMK-Fonds-Centers Chemnitz und der Innofinanz (Schmalkalden) gehörte es, vor Vertragsabschluss über die Risiken des Anlageangebotes ordnungsgemäß aufzuklären. Ist das seinerzeit nicht geschehen, kann der Vermittler wegen des finanziellen Schadens in die Haftung genommen werden. Dabei sollte man sich nicht irritieren lassen, wenn die Vermittler jetzt den Betroffenen Hilfe anbieten. So bereitet das FMK-Fonds-Center Chemnitz nach eigenen Aussagen beispielsweise eine „Sammelklage“ und einen „Sanierungsfonds für Härtefälle“ vor. Diese Maßnahmen dienen oft nur dazu, von sich selbst – dem zum Schadensersatz Verpflichteten – abzulenken.

Sachsens Verbraucherschützer bieten Betroffenen ihre Unterstützung an. So kann in persönlichen Beratungen ermittelt werden, ob es seinerzeit durch den Vermittler zu Pflichtverletzungen gekommen ist. Das könnte dann der Fall sein, wenn der potenzielle Anleger nicht auf negative Berichterstattung aufmerksam gemacht wurde. Außerdem können Hinweise gegeben werden, wie der Vermittler ggf. in Haftung zu nehmen ist. Wenn es um die Anmeldung von möglichen Ansprüchen bei der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen und um Ansprüche im Insolvenzverfahren geht, werden die sächsischen Verbraucherschützer die Betroffenen ebenfalls unterstützen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link194440A.html