Sachsens Verbraucherschützer fürchten noch mehr Werbepost in den Briefkästen
Während die Einen in der ersten Reihe sitzen oder mit dem Zweiten besser sehen, wird es der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) schwarz vor Augen, wenn sie an die vielen Zechpreller denkt, die ihre Rundfunkrechnung ohne den Wirt machen. Um Schwarzsehern besser auf die Schliche zu kommen, erhält die GEZ mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der am 1. April 2005 in Kraft tritt, freie Hand für den Adresshandel.
So kann die von den Rundfunkanstalten beauftragte GEZ nun ganz legitim personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen. „Damit folgt sie den Prinzipien der wettbewerbsorientierten Privatwirtschaft und ist so in der für öffentliche Stellen ungewöhnlich günstigen Lage, Daten sowohl aus öffentlichen als auch aus privaten Quellen erheben zu können“, gibt Renate Janeczek von der Verbraucherzentrale Sachsen zu bedenken. Adressen zu kaufen, zum Beispiel von TV-Zeitschriftenanbietern, sie auszuwerten und vielleicht sogar eine Weiterveräußerung über undichte Stellen, wären eine sehr unangenehme Vorstellung für viele Verbraucher. „Schließlich sind etliche von ihnen ohnehin bei Werbefahrt- oder Gewinnspielanbietern schon mehr bekannt als ihnen lieb ist“, sagt die Verbraucherschützerin. Und die Betroffenen können gern auf noch mehr Werbepost in ihren Briefkästen verzichten.
Unglücklicherweise könnte die ehrenwerte Absicht, Schwarzsehern einen Namen zu geben, auch bei windigen Adresshändlern ins Schwarze treffen, die mit dem neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine legitime Grundlage für einen möglichen Weiterverkauf von Kundendaten erhalten.
„Restlos schützen kann man sich davor nicht“, sagt Janeczek. „Dennoch sollte jeder daran denken - bei welcher Gelegenheit auch immer – mit der Weitergabe von persönlichen Daten so geizig wie nur möglich zu sein.“
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