Gesetzliche Unfallversicherung trotz Erweiterung nicht ausreichend – Private Berufsunfähigkeits- und Haftpflichtversicherung gehört dazu
Ehrenämter gibt es in nahezu allen Lebensbereichen. Viele Menschen engagieren sich auf diese Weise in Sportvereinen, in der Kirchengemeinde oder in Bürgerinitiativen. Bis Ende 2004 waren sie bei der Ausübung dieser Tätigkeit oft nicht gesetzlich unfallversichert. Zum Beispiel war die Aufsichtstätigkeit in einem Jugendlager der Pfadfinder oder die Arbeit eines Kassenwartes in einem Sportverein unversichert.
Seit 2005 ist der Personenkreis, der im Ehrenamt gesetzlichen Unfallversicherungsschutz genießt, erweitert worden.
Um von einem Ehrenamt sprechen zu können und damit unter den Versicherungsschutz zu fallen, müssen generell 5 Merkmale erfüllt sein. So ist das Ehrenamt freiwillig und unentgeltlich. Es wird kontinuierlich ausgeübt und zwar auf organisierte Weise und es kommt anderen zu Gute.
Doch mitunter passiert es eben auch, dass man sich selbst verletzt, etwa durch einen Sturz. Eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es nur dann, wenn sich der Unfall in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit im Ehrenamt ergab oder wenn man sich auf dem Hin- oder Rückweg zur ehrenamtlichen Tätigkeit befand. Als Folge des Unfalls muss eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent eingetreten sein. In diesen Fällen zahlt die gesetzliche Unfallversicherung eine monatliche Rente.
Wer im Rahmen eines Ehrenamtes einer anderen Person Schaden zufügt, muss in der Regel nicht mit Schadensersatzansprüchen rechnen. Dafür besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gegen die in voller Höhe haftende Trägerorganisation, die ihrerseits eine Vereinshaftpflichtversicherung haben wird. Bei grober Fahrlässigkeit haftet man allerdings selbst. Unabhängig von der Ausübung eines Ehrenamtes sollte immer eine Privathaftpflichtversicherung vorhanden sein.
Da der gesetzliche Unfallschutz weder rund um die Uhr und auch nicht immer im Ausland gilt sowie die Rentenzahlungen nicht gerade üppig sind, sollte man zusätzlich selbst vorsorgen. Wichtig ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese zahlt bei dauernden gesundheitlichen Schäden sowohl durch Krankheit als auch durch Unfall. Dann gibt es ebenfalls eine monatliche Rente, deren Höhe man entsprechend des konkreten Bedarfes festlegen kann. Wer diese Versicherung nicht abschließen kann, sollte eine private Unfallversicherung in Erwägung ziehen. Diese zahlt bei einer zurückbleibenden Invalidität entsprechend des jeweiligen Schweregrades einen einmaligen Geldbetrag. Da bei beiden Versicherungen auf einige Dinge geachtet werden muss, empfiehlt sich vorab eine persönliche Beratung bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
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