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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

06.04.2005
Zinsanpassungsüberprüfung nicht immer passe´

Erstattungsansprüche bei laufenden Verträgen noch nicht verjährt/
Sachsens Verbraucherschützer bieten rechnerische Überprüfung an


Zum Ende des Jahres 2004 gab es viel Aufregung um die Verjährung von Rückerstattungsansprüchen wegen nicht ordnungsgemäßer Zinsanpassung bei variabel verzinsten DDR-Altkrediten. Alle diejenigen, die ihre Darlehen bis Ende 2001 vollständig getilgt hatten, sollten sich mit der Durchsetzung des ermittelten Rückerstattungsanspruchs beeilen. Grund dafür ist die ab 2002 mit der Schuldrechtsreform eingeführte neue allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Ansprüche aus Darlehen, die seit 2002 getilgt wurden oder die heute noch abbezahlt werden, sind nach Auffassung der sächsischen Verbraucherschützer allerdings noch nicht verjährt. Hier kann sich auch weiterhin eine rechnerische Überprüfung lohnen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen stellt allerdings derzeit fest, dass einzelne Banken und Sparkassen mit neuer Argumentation versuchen, keine oder nur noch geringe Rückzahlungen an Verbraucher leisten zu müssen. In diesen Fällen soll die Zinsanpassung etwa nur noch für die letzten 3 Jahre vorgenommen werden und nicht mehr für die gesamte Zeit seit 1991. Dabei bedienen sich die Banker auch der Regelung zur Verjährung. Diese Position vertreten die sächsischen Verbraucherschützer nicht. Bei laufenden Verträgen hat nach ihrer Meinung die Verjährungsfrist noch nicht begonnen. Somit besteht ein Anspruch auf Neuabrechnung des Saldos. Auf Grund dieser unterschiedlichen Rechtsauffassungen sollten Betroffene damit rechnen, sich bezüglich der Höhe der Rückzahlungssumme möglicherweise mit ihrem Kreditinstitut auseinandersetzen zu müssen.
Sachsens Verbraucherschützern sind allerdings auch Fälle bekannt, bei denen allein bei Betrachtung der Zinsanpassung der letzten 3 Jahre noch hohe Rückerstattungssummen ermittelt wurden. Das trifft beispielsweise auf Fälle zu, bei denen der Zinssatz heute noch über 8,0 Prozent liegt oder seinerzeit höhere Darlehensbeträge, etwa 30.000 €, aufgenommen wurden.

Sachsens Verbraucherschützer bieten weiterhin die rechnerische Überprüfung von variabel verzinsten Darlehen für 80 € pro Berechnung an. Dazu werden in Kopie die vollständigen Kreditunterlagen benötigt. Weitere Informationen zum Prozedere gibt es montags bis freitags zwischen 09.00 und 16.00 Uhr am Auskunftstelefon unter der Rufnummer 01805 79 7777.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link194701A.html