Verbraucherzentrale Sachsen: Bei Anbietern, die inkognito bleiben, skeptisch sein
Seit dem 01.01.2004 ist der Versandhandel mit Medikamenten erlaubt, ca. 250 Versandapotheken tummeln sich im World-Wide Web. Internetapotheken dürfen sowohl rezeptfreie Medikamente als auch Medikamente auf Rezept anbieten. Die Ersparnis bei rezeptfreien Medikamenten kann bis zu 30 % und mehr gegenüber der klassischen Apotheke betragen. „Rechnet man jedoch die Versandkosten dazu, kann sich diese Ersparnis sehr schnell relativieren“, sagt Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Wer nur etwa zwei Medikamente im Jahr kauft, ist deshalb in der Apotheke um die Ecke besser aufgehoben. Für Menschen, die regelmäßig auf Medikamente angewiesen sind, z. B. chronisch Kranke, ist die Ersparnis jedoch lohnenswert. Rezeptpflichtige Medikamente werden von ausländischen Versandapotheken meist günstiger angeboten. Gemäß einer Entscheidung des OLG Hamm (AZ: 4 U 74/04) ist dies auch zulässig.
Deutsche Versandapotheken müssen sich bei rezeptpflichtigen Medikamenten jedoch an den festgeschriebenen Apothekenabgabepreis halten und sind dadurch meist teurer. Die Bezahlung der bestellten Medikamente erfolgt entweder durch Vorkasse, Bankeinzug oder per Nachnahme. Die teuerste Variante ist dabei die Nachnahme, weil hier noch zusätzliche Kosten entstehen. Allerdings kann es bei der Bestellung von rezeptpflichtigen Medikamenten mit der Lieferung bis zu einer Woche dauern, denn nach der Bestellung muss erst das Rezept an die Apotheke gesandt werden, ehe die Auslieferung erfolgt.
Des Weiteren sollte man unbedingt darauf achten, dass bei der Internetapotheke der Ansprechpartner sowie die Telefonnummer, die e-Mail-Adresse und die ladungsfähige Anschrift genannt sind. Das ist vor allem deshalb wichtig, um bei eventuellen Nachfragen Kontakt zur Internetapotheke aufnehmen zu können. Außerdem muss auf der Website des Anbieters über das Widerrufs- und Rückgaberecht belehrt werden, denn bei der Bestellung von Medikamenten über das Netz handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versandapotheke müssen abspeicherbar sein, so dass man sie vor dem letzten Klick in Ruhe durchlesen kann. Eine Beratung muss gewährleistet sein, denn auch die Internetapotheken sind dazu verpflichtet. Sie erfolgt meistens per e-Mail oder Telefon.
Besonders wichtig sind Informationen bei der Bestellung rezeptfreier Medikamente. Viele Menschen behandeln sich selbst, oft ohne ärztlichen Rat. Wie die Stiftung Warentest feststellte, sind Beratungen oft unzureichend und teilweise falsch (Test, Heft 3/2005). Deshalb sollte man sich nicht blindlings auf die Beratung der Apotheken verlassen und bei Unsicherheiten, z.B. über die Kombinierbarkeit verschiedener Präparate lieber erst einen Arzt befragen.
Auch wenn es für den Verbraucher bequem ist, von zu Hause günstig Medikamente zu bestellen, sollte man nicht ungeprüft jedem Anbieter vertrauen.
Tipp: Zu diesem Thema bieten die Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen Informationsmaterial zum Preis von 1 € an. Es kann auch im Internet unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de heruntergeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
