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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

11.04.2005
Kleine Weinkunde - Was das Etikett verrät

Sachsens Verbraucherschützer geben Einkaufshilfe auf der Suche nach dem richtigen Wein

„Landwein, Tafelwein, Qualitätswein und Qualitätswein mit Prädikat - jeder deutsche Wein muss eine dieser Bezeichnungen auf dem Etikett tragen“, sagt Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Deutscher Tafelwein wird aus Weintrauben hergestellt, die in Deutschland geerntet werden. Landwein dagegen ist ein qualitativ gehobener Tafelwein und wird ausschließlich aus den Trauben gewonnen, die in dem auf dem Etikett angegebenen Gebiet geerntet wurden. Ein Beispiel ist der Sächsische Landwein. Landweine haben die Geschmacksrichtungen trocken und halbtrocken. Für deutsche Landweine gibt es 19 Gebietsnamen.

Deutscher Wein darf als Qualitätswein oder als Qualitätswein b. A. (b.A. bedeutet: bestimmter Anbaugebiete, wovon es in Deutschland 13 gibt) gekennzeichnet werden, wenn er eine Prüfungsnummer erhalten hat, die auch deutlich auf dem Etikett zu stehen hat. Voraussetzung dafür ist die Verwendung einer zugelassenen Rebsorte der Art „Vitis vinifera“ (lat. Bezeichnung für eine aus Europa stammende, speziell zur Weinerzeugung geeignete Rebpflanze). Diese Trauben müssen in einem bestimmten Anbaugebiet geerntet und dort auch zu Qualitätswein verarbeitet werden. Neben weiteren Voraussetzungen muss der Wein in Aussehen, Geruch und Geschmack frei von Fehlern und für die angegebene Herkunft und die genannte Rebsorte typisch sein.

Ein deutscher Qualitätswein mit Prädikat muss noch weitere Voraussetzungen erfüllen. Es gibt die Prädikate Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein. Sie unterscheiden sich je nach Reifegrad, also ihrem Mostgewicht. Qualitätswein mit dem Prädikat „Kabinett“ wird aus reifen Trauben hergestellt. Das Prädikat „Spätlese“ steht für die Verwendung von Trauben aus einer späten Lese vollreifer Trauben, „Auslese“ steht für vollreife und edelfaule Weintrauben. Edelfaul bedeutet, dass es sich um eine Fäule handelt, die bei längerem milden Herbstwetter eintritt, ohne die Trauben verfaulen zu lassen. Verursacht durch einen Schimmelpilz (Botrytis cinerea), der die Schalen der Beeren mit einem grauen Schimmel überzieht. Dadurch verdunstet der Wasseranteil der Beeren, die dann einschrumpfen und so einen hohen Zuckergehalt gewinnen. Für „Beerenauslese“ dürfen nur edelfaule oder überreife Trauben verwendet werden. Eine Trockenbeerenauslese darf weitgehend nur eingeschrumpfte edelfaule Beeren verwenden, während bei Eiswein die Weintrauben während der Lese und Kelterung gefroren sind.

„Weinliebhaber, die auf Schwefeldioxid oder Sulfite empfindlich reagieren, können ab November 2005 damit rechnen, dass ab einer Konzentration von mehr als 10 mg/l Schwefeldioxid und Sulfit im Wein dies auch auf dem Etikett zu finden ist. Denn ab dem Zeitpunkt wird diese Angabe für neu hergestellten Wein zur Pflicht“, sagt die Verbraucherschützerin.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link194835A.html