Niedrige Raten täuschen oft über Gesamtkosten hinweg /
Kündigung bei Zahlungsverzug auf Wirksamkeit prüfen lassen
„Gerade Menschen mit weniger Geld in der Tasche werden von Leasingangeboten angelockt, weil die monatlichen Raten oft niedriger sind, als bei einem Kredit“, sagt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.“ Dabei wissen viele Verbraucher nicht, dass sie im Unterschied zum Kredit beim Leasing zum einen oft höhere Ausgaben haben und zum anderen in der Regel nicht Eigentümer der Sache werden.“
So staunte ein junger Mann nicht schlecht, der seine monatliche Leasingrate von 119 € für die Heimkinoanlage nicht mehr aufbringen konnte, als ihm Verbraucherschützer den Effektivzins für diesen Vertrag vorrechneten. Er betrug bei einer Laufzeit von mehr als 4 Jahren tatsächlich über 30 Prozent pro Jahr. Auch Autoleasing kann teuer sein. Hier liegen die Probleme meistens bei der Berechnung des Restwertes des geleasten Pkw oder am Zustand des Fahrzeuges bei Rückgabe am Vertragsende. Dann suchen einige Händler akribisch nach kleinen Kratzern, die sie dem Verbraucher noch teuer in Rechnung stellen.
Wer Zahlungsschwierigkeiten bekommt und mit mehr als zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug gerät, muss mit einer Vertragskündigung rechnen. Denn es gilt das gleiche Recht wie beim Verbraucherkredit. Wenn eine ordnungsgemäße Mahnung des Leasinggebers ohne Erfolg blieb, darf dieser fristlos kündigen. Dann kann er auch Ersatz für den ihm durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstanden Schaden verlangen. Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH AZ: VIII ZR 90/04) beseitigt nur eine rechtzeitige und vollständige Zahlung des rückständigen Betrages das Kündigungsrecht des Leasinggebers.
„Dennoch wird in der Praxis manche Kündigung unwirksam sein“, meint Andrea Hoffmann. Denn der BGH hat in seiner Entscheidung auch geklärt, dass die in der Mahnung enthaltene Kündigungsandrohung nur dann wirksam ist, wenn der rückständige Betrag auch richtig angegeben ist. Fordert der Leasinggeber einen nur geringfügig überhöhten Betrag, so hat dies regelmäßig die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge. Wurden beispielsweise dem rückständigen Betrag Mahngebühren aufgeschlagen, wäre dies ein Indiz für die Unwirksamkeit.
Wer Probleme mit seinem Leasingvertrag hat, kann sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen individuell beraten lassen. Beratungstermine können montags bis freitags zwischen 09.00 und 16.00 Uhr unter der Rufnummer 01805 79 7777 vereinbart werden.
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