Kostengünstige Umschuldung mit Hilfe der sächsischen Verbraucherschützer prüfen
Viele Sachsen haben Mitte der neunziger Jahre bei der Sächsischen Aufbaubank Kredite zur Finanzierung der eigenen vier Wände aufgenommen. Zum Angebot der Bank gehörte auch das Z 15 Förder-Darlehen. Sachsens Verbraucherschützer empfehlen diesen Darlehensnehmern jetzt eine Prüfung, ob eine Kündigung und Umschuldung dieses Vertrages finanzielle Vorteile bringen könnte.
Nicht wenige Darlehensnehmer glauben, dass sie einen Kredit mit vereinbarter 15-jähriger Laufzeit nicht vorzeitig oder nur mit finanziellen Nachteilen kündigen können. „Diese Annahme ist falsch“, darauf macht Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam. Verbraucher können den Darlehensvertrag, bei dem für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart ist, in jedem Fall nach Ablauf von 10 Jahren kündigen. So sieht es das Bürgerliche Gesetzbuch in § 489 BGB vor. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dann nicht an. Die Zehnjahresfrist beginnt ab der vollständigen Auszahlung des Darlehens zu laufen. Bei einer Kündigung ist eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einzuhalten.
Da die Darlehenszinsen heute besonders niedrig sind, wird sich eine Kündigung und Umschuldung von Verträgen, die Mitte der neunziger Jahre mit 15-jähriger Laufzeit abgeschlossen wurden, meistens lohnen. Sachsens Verbraucherschützer bieten mit ihrem wöchentlich aktualisierten Hypothekenzinsvergleich Betroffenen die Möglichkeit, sich über günstige Angebote zu informieren. Dieser Konditionsvergleich mit mehr als 50 Anbietern ist als kostenloser Download auf der Homepage der Verbraucherzentrale Sachsen www.verbraucherzentrale-sachsen.de zu finden. An Hand des Vergleiches wurde von den Verbraucherschützern festgestellt, dass die Zinsangebote der Sächsischen Aufbaubank in der Regel über dem Marktdurchschnitt liegen.
Wer sich zum Thema Umschuldung persönlich und ausführlich beraten lassen will, findet dazu bei der Verbraucherzentrale Sachsen die richtigen Ansprechpartner. Unter der Rufnummer 01805 79 7777 (0,12 €/Min) kann dazu montags bis freitags zwischen 9.00 und 16.00 Uhr ein Beratungstermin vereinbart werden.
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