Sachsens Verbraucherschützer kritisieren widersprüchliche Werbebotschaften und raten, etwaige Zuschläge unter Vorbehalt zu zahlen
Wenn der Lebensmitteldiscounter Lidl vom 19.05. - 28.05.05 in seinen Filialen jeweils zwei Fahrkarten zum Gesamtpreis von 49,90 € für Fahrten durch ganz Deutschland verkaufen will und die Deutsche Bahn damit neue Kunden gewinnen möchte, so ist dagegen, aus Sicht des Verbraucherschutzes, nichts einzuwenden. Allerdings nur, solange es dem Verbraucher nützt und die Gebote von Preisklarheit und Preiswahrheit in der Werbung beachtet werden. „Gerade Letzteres“, so die Juristin der Verbraucherzentrale Bettina Dittrich, „ist aber nicht der Fall“.
Während Lidl auf seiner Homepage informiert, dass ICE-Züge ohne Aufpreis benutzt werden können, informiert die Deutsche Bahn im Internet, dass die beiden Fahrkarten jeweils für eine einfache Fahrt in der 2. Klasse in allen Zügen der Deutschen Bahn gelten und mit den entsprechenden Aufpreisen auch die ICE-Sprinter und die Züge der DB NachtZug sowie CityNightLine genutzt werden können.
„Generell“, so die Verbraucherschützerin“, „ist gegen neue Vertriebswege, auch wenn diese ungewöhnlich sind, nichts einzuwenden“. Allerdings wissen Sachsens Verbraucherschützer aus ihrer täglichen Beratungspraxis, dass Aktionswaren bei Discountern häufig unzureichend bevorratet werden. Sie befürchten, dass auch das zur Verfügung stehende Kontingent günstiger Fahrkarten nicht der zu erwartenden Nachfrage gerecht wird.
Als absolut unannehmbar kritisiert Dittrich jedoch die Tatsache, dass die Aktion offensichtlich so schlecht vorbereitet ist, dass mit unterschiedlichen Informationen geworben wird. „Es kann nicht angehen“, so die Verbraucherschützerin, „dass Verbraucher damit rechnen müssen, bei der Benutzung von ICE-Sprintern oder Zügen der DB-NachtZug sowie CityNightLine nachträglich zur Kasse gebeten zu werden“. Dies ist jedoch nach den gegenwärtigen Informationen nicht auszuschließen.
Sollte es hier tatsächlich zu den befürchteten Problemen kommen, raten Sachsens Verbraucherschützer schon jetzt, etwaige Zuschläge nur unter Vorbehalt zu zahlen und sich dies vom Zugbegleitpersonal bestätigen zu lassen. Eine Aussage zur Rechtmäßigkeit der Zuschläge kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Sachsen Verbraucherschützer werden diese Frage weiter verfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
